Neu im Programm der KfW – Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz – Zum neuen Jahr hat die KfW Ihr bestehendes Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ um einen wichtigen Aspekt erweitert. Private Haus- und Wohnungseigentümer können ab sofort Zuschüsse beantragen, wenn sie vorhaben ihr Haus oder ihre Wohnung gegen Einbrüche zu sichern.
Der Grund für diese Erweiterung der Förderung ruht in der Tatsache, dass die Anzahl der Einbrüche in Deutschland kontinuierlich zunimmt. Zu den Möglichkeiten des Einbruchschutzes gehören dann nicht nur einbruchhemmende Türen und Fenster, sondern auch entsprechende Beleuchtungen und Alarmanlagen sowie die Überprüfung von Besuchern durch Kameras und Gegensprechanlagen.
Was gehört zur Förderung?
Zur Liste der Förderungen, die bezuschusst werden gehören unter anderem die Nachrüstung oder der Einbau von einbruchhemmenden Haus- oder Wohnungstüren und Nachrüstsysteme für Fenster. Ebenfalls gefördert wird auch der Einbau von einbruchhemmenden Gittern oder von Rollläden. Der Geschäftsführer Ulrich Tschorn vom Verband von Fenster und Fassade (VFF) sieht dies als ein wichtiges Signal der Bundesregierung, denn das Bundesbauministerium stellt hier zur Förderung in der Zeit von 2015 – 2017 pro Jahr 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Altersgerechte Umbauten werden höher bezuschusst
Im Rahmen der neuen Fördermöglichkeiten der KfW können sich auch alle Haus- und Wohnungseigentümer freuen, die in Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung investieren oder gar ihr Haus in den Standard „Altersgerechtes Haus“ versetzen. Eigentümer können hier die hier Zuschüsse für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz frei kombinieren. Allerdings muss vor dem Baubeginn der Antrag auf die Förderung bei der KfW gestellt werden.
Was sollte man unbedingt beachten?
Sind Vorhaben dieser Art an Wohn- oder Hauseigentum schon begonnen worden oder gar abgeschlossen, dann kann keine Förderung mehr gewährt werden. Keine Förderung bekommen für dieses Förderprogramm auch Eigentümer von Ferien- und Wochenendhäusern sowie Eigentümer die Flächen gewerblich nutzen. Schon seit dem 19. November 2015 konnten solche Anträge bei der KfW-Bank eingereicht werden.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Jeder Eigentümer, dessen Antrag von der KfW-Bank genehmigt wurde, bekommt einen Zuschuss von 10 % seiner Investitionssumme. So erhält also jeder, der sein Haus oder seine Wohnung gegen Einbruch schützt einen Zuschuss zu seinen Investitionskosten von 200 bis höchstens 1500 Euro.
Was ändert sich noch?
Zum 1. April 2016 tritt eine weitere Änderung in Kraft. Aktuell werden beim Neueinbau von Fenstern der Sicherheitsklassifizierung RC2 nur das Programm Energieeffizienz gefördert. Dazu müssen aber Uw-Werte von maximal 0,95 W/m2K eingehalten werden. Ab 1. April werden dann einbruchhemmende Fenster mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m2K gefördert.
Bisher ist das Programm Einbruchschutz für den Neubau noch nicht vorgesehen. An dieser Stelle sei aber gesagt, dass alle Elemente mit einbruchhemmenden Ausstattungen in allen Programmen der KfW-Effizienzhäuser gefördert werden. Natürlich gilt auch hier, dass der Antrag immer vor Baubeginn bei der KfW-Bank gestellt werden muss.
Eigentümer sollten auch folgendes wissen
Außer den Fördermöglichkeiten die Eigentümer bekommen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Kosten für den Einbau der Sicherungstechnik von der Steuer abzusetzen.
Zusätzlich sollten sich Eigentümer auch informieren, ob es Rabatte bei ihren Versicherungen gibt, wenn solche Sicherungseinrichtungen nachgewiesen werden können. Mit den richtigen Maßnahmen kann jeder Haus- oder Wohnungseigentümer pro Jahr viel Geld sparen, das er dann wiederum in neue Baumaßnahmen investieren kann.
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Förderung durch KfW erweitert – Jetzt von Zuschuss für Sicherheitsanlage profitieren