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Förderung durch KfW erweitert – Jetzt von Zuschuss für Sicherheitsanlage profitieren

Förderung durch KfW erweitert – Jetzt von Zuschuss für Sicherheitsanlage profitierenFörderung durch KfW erweitert – Jetzt von Zuschuss für Sicherheitsanlage profitieren – Vor einiger Zeit konnte die Anschaffung einer Alarmanlage, oder eines anderen Systems zum Schutz gegen Einbrecher, durch die KfW gefördert werden. Das Projekt lief zu einem bestimmten Zeitraum aus. Da die Nachfrage aber sehr hoch war, entschied jetzt die KfW eine weitere Förderungswelle zu eröffnen. Wer hiervon profitieren kann, und wie dieses Mal die Bedingungen sind, den Zuschuss geltend zu machen, das erfahren Sie in diesem ausführlichen Beitrag.

Förderzuschuss durch KfW jetzt auch für einzelne Wohneinheiten möglich

Der Zuschuss zur Investition in eine Sicherheitsanlage kann unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Bereits ab einem investierten Betrag von 500 Euro ist eine Förderung durch die KfW möglich. Der maximale Wert der Anschaffung muss unter 15.000 Euro liegen, denn diesen Grenzbetrag hat die KfW als Maximum gesetzt. Einen entsprechenden Antrag kann jeder bei der KfW anfordern. Gefördert werden dabei 10 % der Anschaffungskosten. Interessant ist ist diese Förderung nicht nur für Unternehmer oder Hausbesitzer. Auch Mieter können diese Förderung für sich beanspruchen.

Für wen kommt die KfW Förderung in Frage?

Mieter einer Wohnung, oder eines Hauses können einen Antrag bei der KfW stellen. Es muss klar ersichtlich sein, dass ein Bedarf besteht. Das bedeutet, wenn bereits Alarmsysteme integriert sind, diese aber aufgerüstet werden müssen, kann hierfür ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Ist noch kein Sicherheitssystem vorhanden, so ist ein Anspruch auf Förderung, in der Regel ebenfalls gegeben. Trotzdem müssen Mieter vor dem Kauf und der Beantragung des Zuschusses den Eigentümer ansprechen.

Sollte dieser noch keine Förderung beantragt haben, und nicht beabsichtigen ein Alarmsystem zu integrieren, so kann der Mieter dies tun. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Widerspricht der Vermieter dem Vorhaben, so kann nicht einfach ein System ins Objekt integriert werden. Dies benötigt meist die Zustimmung des Vermieters. Aber es gibt auch andere Alternativen, welche nach einem Auszug wieder unkompliziert abgebaut und rückgebaut werden können.

In diesen Fällen werden die Anlagen nicht ins Haus selbst eingebaut. Somit ist die Anlage jederzeit wieder entfernbar, ohne Schäden an der Fassade, dem Grundstück oder dem Gebäude zu verursachen. Weiterhin können Ersterwerber einer Immobilie den Anspruch auf Förderung geltend machen. Eigentümer von Häusern im Bereich der Ein- oder Zweifamilienhäuser, oder Eigentumswohnungen haben ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss.

Welche Anschaffungen werden gefördert?

Klar definiert sind hier einbruchshemmende Schutzmaßnahmen. Hierzu zählen unter anderem sichere Wohnungs- und Eingangstüren bei Neubauten. Auch Nachrüstsysteme für bereits bestehende Objekte, die keinen ausreichenden Schutz im Eingangs- oder dem Fensterbereich bieten, können durch die Förderung aufgerüstet werden. Auch Türspione werden subventioniert. Querriegel, welche über die Breite der Türe reichen, und ein Öffnen von Außen verhindern, sowie Stahlschlösser und stabile Schließbleche werden ebenfalls von der KfW gefördert.

Kastenschlösser mit Sperrriegeln zählen ebenfalls dazu. Wer zusätzliche Sicherungen an den Fenstern anbringen lassen muss, kann hier einen entsprechende Förderung beantragen. Vor allem im Bereich des Nachrüstens, legt die KfW großen Wert auf die Subvention. Abschließbare Fenstergriffe, oder gleiche Produkte für den Balkon oder die Terrassentüren, Zusatzsicherungen und Pilzkopfverriegelungen werden von der KfW unterstütz.

Generell lohnt es sich bei der zuständigen KfW nachzufragen, ob die geplante Maßnahme im Förderprogramm enthalten ist. Möchten Sie Ihre Immobilie oder Wohnung sicherer gestalten, so finden Sie passende Produkte unter www.ms-sicherheitssysteme.de. Beachten Sie dabei nicht nur die Möglichkeiten zur KfW Förderung, sondern vor allem Ihren individuellen Bedarf. Jedes Objekt ist anders und benötigt daher zugeschnittene Bedarfslösungen.

 

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