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Gesetz für Rauchmelder lockt Verbrecher und Diebesbanden an

Gesetz für Rauchmelder lockt Verbrecher und Diebesbanden anGesetz für Rauchmelder lockt Verbrecher und Diebesbanden an – Seit Januar 2016 ist es in fast jedem Bundesland in Deutschland Pflicht, dass Neubauten mit einem Rauchmelder ausgestattet werden müssen. Dieses Gesetz hat natürlich sofort Verbrecher und Diebesbanden auf den Plan gerufen.

Aus den unterschiedlichsten Regionen von Deutschland werden Meldungen laut, dass Kontrolleure sich über den ordnungsgemäßen Einbau der Rauchmelder informieren wollen. Die angeblichen Kontrolleure geben sich dabei als Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr oder Schornsteinfeger aus und verschaffen sich damit Zugang zu den Wohnungen. Hierzu sei aber gesagt, dass keine der genannten Organisationen das Vorhandensein und die Funktionalität eines Rauchmelders überprüft.

Informationen zum Thema Rauchmelder

Laut dem Gesetzgeber müssen Rauchmelder in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht sein. Es wird aber empfohlen, auch in andern Räumen außer Bad einen Rauchmelder zu installieren. Die Küche ist hierbei besonders wichtig, denn dort entstehen die meisten Brände. Für die Küche werden Bi-Sensor-Melder empfohlen, denn sonst kann es wegen der Rauch- und Dampfentwicklung beim Kochen zu vermehrten Fehlalarmen kommen. Als Alternative kommen in der Küche auch Hitzemelder infrage.

Wurden Wohnungen bis zum 31.10.2012 genehmigt, dann ist für die Installation der Rauchmelder der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Bei Neubauten ist immer der Bauherrn für die Installation zuständig. Für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist aber in jedem Fall der Mieter verantwortlich.

Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, die Rauchmelder auf ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren, kann diese Aufgabe an den Vermieter übertragen werden, der die Kosten dann in der Nebenkostenabrechnung geltend machen kann. Rauchmelder müssen einmal pro Jahr auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden und der Norm DIN 14676 entsprechen. Außerdem benötigen die Rauchmelder eine VdS-Zulassung.

Damit der Rauchmelder zuverlässig funktioniert, sollte er immer in der Mitte des Raumes an der Decke installiert werden. Rauchmelder mit guter Qualität decken eine Raumgröße von 60 qm ab. Ist der Raum deutlich größer, dann sollten in jedem Fall mehrere Rauchmelder installiert werden.

Warnung in den verschiedenen Internetforen

Zurzeit wird in regelmäßigen Abständen in den verschiedenen Internetforen vor der neuen Einbrechermasche gewarnt. Auch wenn das zuerst nur wie Panikmache aussah, steht hinter diesen Warnungen fast immer die Polizei oder die Feuerwehr. Die Täter kommen in den verschiedenen Regionen in aller Regel zu zweit und geben sich als Feuerwehrmänner und dergleichen aus, um gerade in Neubauten das Vorhandensein der Rauchmelder zu überprüfen.

Haben die Betrüger so die Möglichkeit wirklich in das Haus oder in die Wohnung zu gelangen, dann teilen sie sich auf und spionieren die Wohnung aus. Finden sie Schmuck, Bargeld oder kleinere Wertgegenstände werden die meist sofort mitgenommen.

Die Polizei und auch die Feuerwehr können hier nicht massiv genug warnen, denn von diesen Stellen aus, wird keine Überprüfung vorgenommen. Es werden von Polizei und Feuerwehr auch keine Ankündigungen verschickt, dass in den nächsten Tagen ein Kontrolleur den Rauchmelder kontrollieren möchte und daher um Einlass in die Wohnung bittet.

Ist man sich unsicher, ob es sich hier um eine echte Prüfung handelt, dann sollte man die Hausverwaltung oder den Vermieter anrufen, um dies zu klären. Auf keinen Fall sollte man Fremde, die unter diesem Vorwand versuchen ins Haus zu kommen, Einlass gewähren. Im Idealfall informiert man hier am Besten sofort die Polizei.

24.07.2015 Ab 2015 werden Rauchmelder Pflicht – Werden Mieter jetzt zur Kasse gebeten?

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