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Ab 2015 werden Rauchmelder Pflicht – Werden Mieter jetzt zur Kasse gebeten?

Ab 2015 werden Rauchmelder Pflicht – Werden Mieter jetzt zur Kasse gebeten?Ab 2015 werden Rauchmelder Pflicht – Werden Mieter jetzt zur Kasse gebeten? Wer eine private Immobilie hat, der kann dies natürlich selbst in die Hand nehmen und sich das passende Sicherheitssystem auswählen. Doch was machen Mieter von Wohnungen, Häusern oder Gewerbeobjekten? Werden sie nun zur Kasse gebeten, oder ist die Aufrüstung alleine Vermietersache? Hier erhalten Sie Antworten auf diese wichtigen Fragen.

Keine guten Nachrichten für Mieter – Rauchmelderpflicht kann Kosten verursachen

Der Einbau von Rauchmeldern durch den Vermieter kann eine Mieterhöhung sowie eine Erhöhung der Nebenkosten zur Folge haben. Die Kosten für den Einbau, Wartung und den Betrieb dürfen auf die Mieter umgeschlagen werden. Die anfallenden Kosten zählen zu den Modernisierungsaufwänden. Daher ist ein Umlegen auf die Mieter gerechtfertigt. Durch die nun bestehende Pflicht zur Aufrüstung, kommt kein Vermieter dagegen an. Er muss die Rauchmelder anbringen, oder anbringen lassen und betreiben. Die jährliche Miete darf daher um bis zu 11 Prozent erhöht werden. Die Wartung und der dauerhafte Betrieb der eingebauten Rauchmelder fällt unter den Posten Betriebskosten und kann daher ebenfalls zu einer Erhöhung führen. Diese werden üblicherweise in den Nebenkosten abgerechnet. Doch so negativ das alles klingen mag. 11 Prozent sind bei einem Mietpreis von 500 Euro gerade einmal 4,60 pro Monat, da die gesamte Miete auf ein Jahr gesehen erhöht werden kann.

Durch die neue Sicherheitstechnik können dagegen die Erhöhungen sogar deutlich unter dieser Höchstgrenze liegen, da neueste Rauchmelder energiesparend arbeiten. Der Stromverbrauch hält sich hier also deutlich in Grenzen. Darüber hinaus sollte der Aspekt der Sicherheitserhöhung durch die Anbringung solcher Melder nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich profitieren alle Bewohner von der Modernisierung und dem Betrieb der Rauchmelder. Dadurch erhöht sich übrigens auch gleichzeitig der Gebrauchswert der Wohnung.

Die Wartung der Geräte sollte einmal pro Jahr erfolgen. Sollte die Wahl auf Rauchmelder fallen, welche nicht mit Strom, sondern Batterien betrieben werden, müssen diese regelmäßig überprüft werden, ob sie noch funktionstüchtig sind. Hierzu können die Mieter selbst aktiv werden und sich so mit Wartungs- und Kontrollkosten sparen. Wichtig ist, dass dies tatsächlich regelmäßig durchgeführt wird. Dies liegt im Sinne der Mieter und ihrer eigenen Sicherheit.

Warum es die Pflicht zu Rauchmeldern in Mietwohnungen gibt

Rauchmelder haben eine wichtige Eigenschaft. Sie sollen Leben retten und schützen. Daher gehören sie auch in die Gerätegruppe der Sicherheitstechnik. Durch den Einsatz von Brandmeldern und Rauchmeldeanlagen konnte die Zahl der Brandopfer und Erstickte aufgrund einer Rauchvergiftung deutlich reduziert werden. Immer da wo diese Geräte im Einsatz sind, konnte schlimmeres verhindert werden. Keine Frage also, dass die Anbringung der Rauchmelder sehr wichtig ist und es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nun eine Pflicht für die Montage der Anlagen gibt.

Auch wenn viele Mieter nun eine Mieterhöhung fürchten, im eintretenden Fall wird sie sich in Grenzen halten. Daher ein Tipp: Mietabrechnung prüfen und gegebenenfalls nachhaken. Auch der Mieterschutzbund steht hier mit Rat und Tat zur Seite und zeigt auf, welche Kosten gerechtfertigt sind und welche überzogen oder nicht rechtmäßig eingefordert wurden.

Rund 400 Menschen kommen jedes Jahr bei Bränden um, die meisten von ihnen ersticken am giftigen Kohlenmonoxid. Rauchmelder könnten das in vielen Fällen verhindern. In 13 von 16 Bundesländern sind Rauchmelder schon Pflicht. Bayern schreibt die Nachrüstung bis Ende 2017 vor. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen ist es Mietern und Immobilienbesitzern selbst überlassen, Rauchmelder zu installieren. Die Kosten für eine Installation liegen bei etwa 50 bis 100 Euro bei einer Wohnung mit drei Zimmer. Angebracht werden sollten die Rauchmelder im Flur, Schlafzimmer sowie Kinderzimmer. Ideal wäre auch ein spezieller Rauchmelder für die Küche. Dieser sollte möglichst nicht über dem Herd oder neben einer Dunstabzugshaube installiert werden, da dies zu häufigen Fehlalarmen führen kann.

Braucht der Vermieter für die Installation der Rauchmelder eine Erlaubnis?

Der Vermieter braucht für die Installation keine Erlaubnis der Mieter, da es sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht-Installation handelt. Anders herum dürfen Mieter aber auch selbstständig, ohne Einverständnis des Vermieters, Rauchmelder anbringen.

Die Kosten dafür müssen dann konsequent vom Mieter selbst übernommen werden. Es sollte jedoch vor der Montage und dem Kauf der Rauchmeldeanlage mit dem Vermieter besprochen werden, ob dieser bereits Rauchmelder bestellt oder gekauft hat oder die Anbringung bereits plant. Denn ansonsten könnten doppelte Kosten auf die Mieter zukommen. Bereits installierte Anlagen können bestehen bleiben. Hier genügt meist eine kurze Information an den Vermieter, dass sich bereits Rauchmelder in der Wohnung befinden. Notieren Sie hierfür welche Modelle Sie montiert haben sowie wann und wo diese angebracht wurde.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: Telefon 0800 – 66 46 971

Rauchmelder-Pflicht in NRW

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