Beim Immobilienneubau direkt an Brandschutz denken – Beim Neubau einer Immobilie sollte direkt während der architektonischen Planungsphase auf den Brandschutz geachtet werden. Dieser kann heute einfach integriert werden. Dennoch stehen viele Hausbauer hier vor einer Herausforderung. Welche Aspekte beachtet werden sollen, welche gesetzlichen Bestimmungen es gibt und welcher Unterschied zwischen gewerblich und privat genutzter Immobilie gibt, erfahren Sie hier.
Gesetzliche Bestimmungen
Schon seit einigen Jahren gelten gesonderte Gesetze für den Brandschutz bei gewerblich genutzten Objekten. Maßgeblich orientierte sich hier der Aufwand danach, ob mit leicht entflammbaren Materialien gearbeitet wird und welche Einrichtung in den Räumen vorhanden ist. Für private Haushalte hat sich 2015 einiges geändert. Hier müssen seit Januar 2015 sowohl bestehende Objekte, als auch Neubauten zwingend mit entsprechenden Brandschutzvorkehrungen wie Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen versehen werden. Gewerbeimmobilien sind ebenfalls von einer Brandschutzpflicht betroffen. Sie müssen Rauchmeldeanlagen und unter Umständen sogar Löschanlagen integrieren.
Dabei kommt es auf die Beschaffenheit des Betriebes und die Größe der Immobilie an. Unternehmen, welche ohne Sicherheitsvorkehrungen arbeiten und bei einer Prüfung die Mängel erkannt werden, haben die Möglichkeit innerhalb einer gesetzten Frist ihrer Pflicht nachzukommen und nachzurüsten. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen drohen hohe Sanktionen. Dies hat einen guten Grund, denn jährlich Fallen Hunderte Menschen Bränden zum Opfer. Einfache Feuerlöscher, welche leicht zugänglich im Betrieb angebracht werden, können hierbei bereits erste, gute Maßnahmen sein.
Die strengen Auflagen und Kontrollen rufen natürlich auch Gegenstimmen hervor. Doch sollte jeder Unternehmer sich einen wichtigen Punkt bewusst machen: Feuer- und Brandschutzmaßnahmen dienen in erster Linie zum Schutz von Personen. Sensible und früh auslösende Alarmanlagen des Brandschutzes können Leben retten und ein potentielles übergreifen von Feuer auf Waren oder Geräte verhindern. Der menschliche, psychische und materielle Schaden kann so deutlich reduziert werden.
Auf Richtlinien achten
Beim Neubau von Gewerbeimmobilien muss zwingend auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz geachtet werden. Ein Integrieren von entsprechenden Anlagen sollte in den ersten Planungsschritten bereits erfolgen, sodass später bei der Errichtung des Objektes alle Details berücksichtigt werden können. Beim Neubau von privaten Immobilien ist der Fall etwas anderes gelagert. Zwar kann ich ebenfalls von Beginn an der Rauchmelder- oder die gesamte Anlage mit in das Konzept eingeplant werden, doch hier gelten andere Bestimmungen als in industriell genutzten Gebäuden. Wer keine komplette Anlage installieren möchte muss auf die Mindestanforderungen für Rauchmelder achten.
Darüber hinaus müssen neben technischen Anforderungen auch die Mindestanzahl an Rauchmeldern in einem Wohnhaus beachtet werden. Grundsätzlich müssen alle Räume, wie Schlaf-, Ess-, Wohn- und Kinderzimmer mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Des Weiteren besteht oftmals auch eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für alle Flure im Haus, welche als Fluchtweg genutzt werden. Dies kann auch die Kellerräume mit einbeziehen. Für Badezimmer und Küche sollten spezielle Rauchmelder verwendet werden, da herkömmliche Produkte durch aufsteigenden Wasserdampf oder die Hitzeentwicklung beim Kochen in ihrer Funktion negativ beeinträchtigt werden können.
Für welche Rauchmelder sich entschieden wird, obliegt bisher noch den Eigentümern des Objektes, doch es ist ratsam hier einheitliche Produkte zu verwenden, welche über ein sehr sensibles Frühwarnsystem verfügen.
Je eher Rauch und Feuer bemerkt werden und der Alarm auslöst, desto besser stehen die Chancen alle Bewohner in Sicherheit zu bringen und den Brandherd frühzeitig zu entdecken und zu löschen. Beim Kauf von Rauchmeldern oder Anlagen sollte stets auf ein verifiziertes Produkt wert gelegt werden, welches den modernen DIN-Normen entspricht. Idealerweise ist das Produkt mit einem Prüfzertifikat versehen. Regelmäßige Funktionskontrollen sowie Wartung und gegebenenfalls Austausch des Rauchmelders sollten selbstverständlich sein.
Der beste Rauchmelder nutzt nur wenig, wenn er mit Batterie betrieben wird, und diese sich dem Ende neigt.
Deswegen ist e wichtig durch kurze Checks von Zeit zu Zeit jeden Rauchmelder im Haus auf seine Funktion zu testen. Hier muss weder ein Feuer in der Wohnung gelegt werden, oder die Melder abmontiert, noch sollten Verbraucher auf die Idee kommen mit rauchenden Gegenständen sich dem Rauchmelder zu nähern. Die modernen Geräte verfügen über einen Kontrollknopf, welche einfach gedrückt werden kann. So wird sofort signalisiert, ob das Produkt noch einwandfreie Dienste leistet, oder gegebenenfalls gewartet oder ausgetauscht werden muss.
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