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Videosysteme sinnvoll? So kann sich jeder sicher schützen

Videosysteme sinnvoll? So kann sich jeder sicher schützenVideosysteme sinnvoll? So kann sich jeder sicher schützen – In der modernen Zeit spielen viele mit dem Gedanken sich ein Videosystem zuzulegen. Dieses soll für eine höchste Sicherheitsstufe sorgen. Wenn es um den Schutz von Immobilien und Objekten geht, ist dies eine gute Ergänzung. Täter könnten so durch die Videoaufzeichnung schneller identifiziert werden und auch viele Unternehmen würden gerne wissen, was eigentlich so in der Firma vor sich geht. Doch wie sieht das alles rechtlich aus? Darf man überhaupt Videoaufnahmen machen? Und werden diese vom Gericht überhaupt anerkannt? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in diesem Artikel.

Das Videoüberwachungssystem für zu Hause

Generell steht es jedem frei sich ein Videoüberwachungssystem als Sicherheitsanlage zuzulegen. Dabei kann dies sogar sehr praktisch sein. Heute gibt es Gegensprechanlagen, welche über eine Videofunktion verfügen. Hierbei  können Fotos oder auch Videosequenzen aufgezeichnet werden. Durch diese Systeme ist es dem Bewohner möglich, den vor der Tür Stehenden zu erst zu sehen und dann zu entscheiden, ob eine Kontaktaufnahme per Sprechanlage gewünscht wird, oder ob die Türe geöffnet werden kann. Die Fotos und Aufzeichnungen können im Falle eines Übergriffes durchaus der Polizei als Material vorgelegt werden.

Ob sie aber vor Gericht als Beweismittel gültig sind, das entscheidet später das Gericht selber. Videoüberwachungssysteme dürfen im Übrigen nur das eigene Areal aufzeichnen. Den Nachbarsgarten mitzufilmen oder sogar in die Wohnung hinein, ist nicht erlaubt. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da hier ein klarer Eingriff in die Privatsphäre gegeben ist.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Doch wie sieht es mit dem Arbeitsplatz aus? Sicherlich ist es praktisch ein Überwachungssystem zu besitzen. So könnten diebische Mitarbeiter sofort identifiziert werden, oder auch sonstige Personen im Unternehmen kontrolliert werden. Diese Systeme sind jedoch nicht immer einfach so nutzbar. Die Mitarbeiter müssen vor Überwachung darüber informiert werden, dass ein solches System integriert wurde. Ist dies passiert, so kann eine Videoüberwachung von Unternehmen und deren gewerblich genutzte Außenflächen durchaus Sinn ergeben.

So können nächtliche Aktivitäten auf dem Hof aufgenommen werden. Die Systeme können so gekoppelt werden, dass wenn registriert wird, dass Unbefugte sich Zutritt zum Gelände verschaffen, ein Alarm ausgelöst und der Inhaber oder Wachdienst benachrichtigt wird. Dies kann zur Sicherheit der Gegenstände beitragen. Eine reine Videoüberwachung der Mitarbeiter, um zu sehen wie diese arbeiten ist nicht erlaubt, zumindest nicht als geheime Aktion. Auch dies kann vor dem Arbeitsgericht schwere und vor allem teure Folgen haben.

Gewerbe Objekte durch Alarmanlagen und Videoüberwachung optimal sichern

Eine Überwachung durch videogeführte Systeme kann durchaus sinnvoll sein. Vor allem wenn das Areal weitläufig ist, und man generell wissen möchte, wer sich auf dem Grundstück aufhält. Es ist jedoch dann besonders effektiv diese Variante zu wählen, wenn ein Sicherheitssystem mit angeschlossen wird. Dieses registriert Unregelmäßigkeiten und beginnt erst dann mit der Aufzeichnung. Dies spart Kosten und Energie gleichermaßen. Um diese Systeme zu nutzen ist es sinnvoll sich vom Fachmann beraten zu lassen.

Für private Haushalte stehen andere Methoden zur Auswahl wie für gewerbliche Betriebe. Hier sollte vor allem auf die Leistung und die Qualität des Bildmaterials geachtet werden. Denn wenn die Kamera in der Dämmerung nur noch verschwommene Schattenbilder aufnimmt, nutzt das System nicht wirklich. Ein hochwertiges System bietet auch bei Dunkelheit klare Bilder und arbeitet effizient und sicher.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Videotechnik für das eigene Heim – was ist erlaubt?

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