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Versicherungsschutz für Ihre wertvollen Schätze

Versicherungsschutz für Ihre wertvollen Schätze – Obwohl Sie sich bei uns als Fachbetrieb für Sicherungstechnik darauf verlassen können, dass unsere Alarmanlagen aus der bewährten Apollo-Serie einen optimalen Schutz vor eventuellen Haus- und Wohnungseinbrüchen bieten, ein Restrisiko, solchen Delikten zum Opfer zu fallen, bleibt immer.

Zumindest die materiellen Folgen, die selbst bei gescheiterten Einbruchsversuchen oft in vierstelliger Schadenshöhe entstehen, kann eine Hausratversicherung mildern. Hier gelten allerdings ganz bestimmte Höchstgrenzen und besonders bei Wertsachen werden von den Versicherungsgesellschaften oft finanzielle Limits gesetzt, die sich in aller Regel bei maximal 20 Prozent der abgeschlossenen Versicherungssumme bewegen. Was aber im Schadensfall noch viel wichtiger ist: Die Versicherungskunden müssen den Gesellschaften in geeigneter Form beweisen, dass sie die bei einem Einbruch verschwundenen Gegenstände aus ihrem Haushalt zu dieser Zeit auch tatsächlich besessen haben.

Ein Kassenbon hilft nicht immer weiter

Seitens der Versicherer wird, wenn es um berechtigte Ansprüche der Einbruchsopfer geht, oft gemauert, gefeilscht und mitunter auch heftig gestrichen. Dabei entschied der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil Az IV ZR 130/05 ganz klar zugunsten der Betroffenen, die ihr ursprüngliches Eigentum an Wertsachen durchaus mit Kaufquittungen und sogar Zeugenaussagen nachweisen können. Es gilt dabei die sogenannte Redlichkeitsvermutung, die allerdings nicht mehr greift, wenn die Versicherten bereits in der Vergangenheit fragwürdige Schadensfälle gemeldet haben oder Dinge vermissen, die so gar nicht in ihre „normale“ Lebensführung passen.

Bei Beratungsgesprächen, die wir von Schwenteit Sicherheitssysteme mit unseren Kunden durchführen, wird uns oft berichtet, dass die Schadensregulierung meist schneller und wesentlich einfacher erfolgt, wenn Einbruchsopfer regelmäßig Fotos von ihrem Wohnungsinventar anfertigen und ihrem Versicherer vorlegen. Und selbst wenn Sie stolzer Besitzer einer Apollo 11 Alarmanlage sind, sollten Sie zumindest vor dem Antritt einer längeren Urlaubsreise ganz besonders wertvolle Gegenstände aus Ihrem Privateigentum von der Wohnung in ein erheblich sichereres Bankschließfach umlagern.

Beispielsweise erstattet Ihnen die Versicherung im Normaltarif bei einer Versicherungssumme von 78.000 Euro maximal 15.600 Euro für Entschädigungen aus verlorenem Vermögen zurück. Selbst wenn Sie einen sogenannten Premiumtarif wählen, haben die meisten Versicherungsunternehmen nochmals Obergrenzen für die Schadensregulierung bei Wohnungsdiebstahl in ihren AGBs festgelegt, wie zum Beispiel bei:

  • Bargeld (1.000, – €)
  • Sparbücher und Wertpapiere (2.500, – €)
  • Münzen, Briefmarken, Edelsteine und Schmuck (20.000, – € als Gesamtbetrag).

Um im oft undurchdringlichen Dschungel der Versicherungsparagrafen den Überblick zu behalten, ist es, wie bei unseren Hausalarm Anlagen und Brandmeldesystemen, sicherer und stressfreier, wenn Sie sich vor dem Abschluss einer Hausratsversicherung vom Fachmann beraten lassen.

Grenzfälle bei der Gewährung von Schadensersatz nach Wohnungseinbrüchen

Nicht selten in der Praxis und auch von uns als erfahrene Sicherheitsfirma gern empfohlen: Aktive Nachbarschaftshilfe trägt dazu bei, dass Häuser und Wohnungen bei Abwesenheit ihrer Eigentümer erheblich sicherer sind. Dennoch kann es auch hilfsbereiten Menschen durchaus passieren, dass vergessen wird, ein Fenster zu schließen oder die Terrassentür richtig zu sichern. Wenn Einbrecher diese Gelegenheit nutzen, um sich Zutritt zu Ihren Wohnräumen zu verschaffen, könnte die Haftpflichtversicherung des Nachbarn in der Verantwortung stehen.

Obwohl bei Problemen dieser Art in der Regel der Auftraggeber haftet, ist in den Bestimmungen der Haftpflicht meist eine zusätzliche Absicherung von Gefälligkeitsschäden integriert. Somit gibt es für Sie berechtigte Chancen, zumindest den Zeitwert eventuell gestohlener Gegenstände ersetzt zu bekommen. Eine Haftung erfolgt in solchen Fällen allerdings lediglich dann, wenn dem hilfsbereiten Nachbarn grobe Fahrlässigkeit, mitunter auch Vorsatz nachgewiesen werden kann, was in der Praxis später nicht selten zu recht angespannten Verhältnissen mit der Nachbarschaft führen wird.

Egal, welche Versicherung zur Regulierung von Einbruchsdiebstählen bemüht wird, bei der Wahrheit müssen Sie in jedem Fall bleiben, besonders wenn es um die Anfertigung der geforderten Stehlgutliste geht. Falschaussagen, so urteilte das Landgericht Hamm (Az 20 U 146/10), erfüllen den Tatbestand einer arglistigen Täuschung und sie sehen im schlimmsten Fall als Folge nicht einen einzigen Cent auf Ihrem Konto, sondern eine Betrugsanzeige in Ihrem Briefkasten.

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