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Versicherungen

Tatort: Wohnung – wenn Einbrecher zugeschlagen haben

Versicherungen – Wir haben hier im Blog schon oft darüber berichtet, dass es, selbst bei Ausschöpfung aller vorhandenen technischen Möglichkeiten, niemals einen vollständigen Schutz vor Einbruchsdiebstählen bzw. -versuchen gibt. Neben meist immensen psychischen Gesundheitsschäden bei den unmittelbaren Opfern können besonders die materiellen Verluste in einer enormen Größenordnung eintreten. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft liegt dessen Wert gegenwärtig bei 3.300, – Euro pro betroffenen Haushalt. 2013 gab es ca. 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche, nach den bisherigen Auswertungen der Versicherer beläuft sich der Gesamtschaden auf 480 Millionen Euro, das sind wiederum 20 Millionen mehr, als im Vorjahr.

Hochwertige Technik – lukrative Beute, die schnell Bargeld bringt

Teure Unterhaltungstechnik zählt neben Bargeld und Schmuck zu den beliebtesten Beutestücken der Verbrecher, findet sich in Gestalt von hochwertigen Digitalkameras, Mobiltelefonen und Tablet-PCs in beinahe jedem Haushalt und muss oft nicht lange gesucht werden. Wenn Sie zu den 75 Prozent der deutschen Bevölkerung gehören, die für ihr Hab & Gut eine Hausrat-Versicherung abgeschlossen haben, bekommen Sie zwar einen Teil des finanziellen Schadens erstattet, der Verlust von Handys oder Computern hat aber darüber hinaus oft zur Folge, dass wichtige persönliche und teilweise unwiederbringliche Daten verloren sind, eventuell sogar missbraucht werden können.

Diebstahl, Brand und Wasserschaden – ein Fall für die Hausratversicherung

Generell gilt, dass bei einem festgestellten Einbruch sofort die Polizei verständigt werden muss, um den Schaden bei Ihnen vor Ort aufzunehmen. Hilfreich ist bereits zu diesem Zeitpunkt eine erste Information Ihrer Versicherungsgesellschaft, um die spätere Schadensregulierung möglicherweise durch einen Sachverständigen begleiten zu lassen. Eventuell gibt der Versicherer Ihnen weitere Anweisungen, um den aufgetretenen Schaden möglichst gering zu halten, die Sie unbedingt befolgen sollten. Aber – ebenso wichtig – wofür und vor allem, in welchem Umfang wird die Versicherung später für Ihre finanziellen Verluste und materiellen Folgen des Wohnungseinbruchs aufkommen? Vorausgesetzt, dass Sie mit Ihrem aktuellen Hausrat nicht unterversichert sind, lässt sich als maximale Regulierungshöhe die vereinbarte Versicherungssumme ansetzen. Zum Neu- bzw. Wiederbeschaffungspreis werden in der Regel alle Gegenstände ersetzt, die bei einem Einbruch zerstört oder gestohlen worden sind. Darüber hinaus haftet die Hausratsversicherung in folgenden Fällen:

Übernahme der Reparaturkosten für beschädigte Haushaltsgegenstände inkl. eines Ausgleichs bei dadurch eingetretener Wertminderung;

  • Kosten für das Aufräumen der Wohnräume nach einem Wohnungseinbruch sowie des Abtransports zerstörter Einrichtungsgegenstände;
  • Neue Türschlösser für das Haus, wenn im Rahmen des Diebstahls Schlüssel abhandengekommen sein sollten;
  • Anfallende Bewachungskosten für die Immobilie, für den Fall, dass sich andere, z. B. technische Sicherungsmaßnahmen als unzureichend erweisen;
  • Rechnungen für angemessene Hotelaufenthalte, falls Haus oder Wohnung nach einem Einbruch nicht mehr bewohnbar sind;
  • Regulierung für Reparaturkosten bei Gebäudeschäden durch Vandalismus der Täter sowie Kosten für Lagerung und Transport Ihres Eigentums, wenn Ihre Wohnung nicht mehr benutzbar ist.

Zeit ist Geld – bei der Schadensregulierung nach einem Einbruch!

Als Kunde der Versicherung haben Sie die Pflicht, alle entwendeten Gegenstände aus Ihrem eigenen Haushalt in einer Stehlgutliste zu erfassen, die Sie dem Unternehmen und der Polizei aushändigen müssen. Als angemessen gilt eine Frist von fünf bis zehn Tagen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Grundsatzurteil (Az. 3U 102/99) festgelegt hat. Dass diese Angaben plausibel und wahrheitsgemäß sein müssen, versteht sich von selbst und auch die Kaufbelege müssen in jedem Fall vorhanden sein. In diesem Zusammenhang hören wir von Kunden, die sich für den Einbau einer Apollo Alarmanlage von Schwenteit Sicherheitssysteme interessieren immer wieder von Problemen bei der richtigen Erfassung des Diebesgutes. Den Einbruchsopfern fehlt diese Übersicht entweder gänzlich oder sie ist nicht auf dem aktuellen Stand. Neuanschaffungen können oft über Jahre hinaus nicht urkundlich belegt werden oder geklaute Gegenstände werden erst viel später vermisst.

Mitunter kommt es in der Praxis auch vor, dass Kassenbons allein nicht von den Versicherungsgesellschaften als Eigentumsbeleg anerkannt werden. Mitunter vielleicht sogar zu Recht, denn es erscheint nur wenig glaubhaft, wenn ein 70-jähriges Rentnerehepaar den Diebstahl von drei aktuellen iPhones anzeigen will? Wie Sie solchen und ähnlichen Fallstricken gesetzeskonform aus dem Weg gehen können und, in welchen Situationen die Schadensregulierung auch von einer Haftpflichtversicherung erfolgen kann, berichten die Alarmanlagen Fachleute von Schwenteit Sicherheitssysteme aus Lüdinghausen im nächsten Wochenbeitrag an dieser Stelle.

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