Staat unterstützt Mieter und Eigentümer beim Einbruchschutz – Es ist allgemein bekannt, dass die Zahl der Einbrüche stark zugenommen hat. Der Staat unterstützt Mieter und Eigentümer mit Zuschüssen, wenn Fenster und Türen einbruchsicher gemacht werden.
Einbruchzahlen steigen deutlich an
Schon seit vielen Jahren steigen die Einbruchszahlen. Die Polizei meldete für 2015 167.136 Fälle. Das ist der höchste Wert seit den letzten 15 Jahren. Leider liegt die Aufklärungsquote nur bei 15 % und ist zudem leicht gesunken. In der Regel wählen Einbrecher den einfachen Weg durch Fenster und Terrassentüren, die gut zu erreichen sind. Wohnungen, die in höheren Stockwerken liegen, werden meist durch die Wohnungstüren unbefugt betreten.
Das Haus muss sicherer sein
Seit Ende 2015 gewährt die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Privatpersonen einen Zuschuss unter der Nummer 455. Das Geld kann sowohl von Mietern als auch von Eigentümern beantragt werden. Es muss nicht zurückgezahlt werden, allerdings brauchen Mieter das OK ihres Vermieters, wenn es um Umbaumaßnahmen geht.
Heiß begehrte KfW-Maßnahmen
Für Mieter und Eigentümer kann sich die Förderung der KfW lohnen. Es werden 10 % der Kosten für Material und Handwerkerdleistungen gezahlt, wenn der Rechnungsbetrag zwischen 2.000 und 15.000 Euro liegt.
Im Höchstfall bekommt man also 1.500 Euro dazu. Diese Maßnahmen sind natürlich heiß begehrt und so kommt es, dass die Fördertöpfe für 2016 fast leer sind. Bereits für 2017 steht fest, dass der Bundestag der KfW-Bank die fünffache Menge an Fördergeldern für Maßnahmen zum Einbruchschutz zur Verfügung stellt. Die Rede ist hier von 50 Millionen Euro Fördergelder. Ende November diesen Jahres entscheidet sich, ob diese Mittel tatsächlich bewilligt werden.
Kosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden
Zusätzlich zu den Fördergeldern können Mieter und Eigentümer die Kosten für die Maßnahmen zum Einbruchschutz beim Finanzamt geltend machen.
Abschreckung und Sicherung
Ein sehr guter Schutz bietet die Abschreckung und die Sicherung als Mix. So sollten abschließbare Fenstergriffe, Rahmensicherungen für Fenster und Türen sowie Bandsicherungen für die Eingangstür genutzt werden.
Arbeiten immer von einem Fachbetrieb ausführen lassen
Die KfW-Bank gewährt den Förderzuschuss aber nur, wenn alle Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt wurden. Zudem muss der Antrag vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Hier ist also unbedingt auf die richtige Reihenfolge zu achten. Übrigens muss es sich beim Fachbetrieb nicht um einen Meisterbetrieb handeln – es muss nur ein Unternehmen sein, das in diesem Bereich tätig ist. Die Arbeiten dürfen also nicht selbst oder von einem Laien ausgeführt werden.
Regionale Förderangebote auch hilfreich
Einige Städte und Regionen zahlen ebenfalls Zuschüsse zu den Maßnahmen zum Einbruchschutz. So hat Heidelberg zum Beispiel eine „Schlossprämie“ gezahlt. Infos darüber bekommt man auch auf der Webseite http://www.k-einbruch.de/foerderung .