02591 - 96 86 382

Es brennt und kein Brandmelder da? Was dann auf Sie zukommen kann

Es brennt und kein Brandmelder da? Was dann auf Sie zukommen kannEs brennt und kein Brandmelder da? Was dann auf Sie zukommen kann – Ein Brand ist immer eine furchtbare Erfahrung für alle Beteiligten. Je nachdem ob es sich um einen großen Schaden oder einen kleineren handelt, der Schock sitzt so oder so tief. Viele machen sich direkt Vorwürfe. Doch was passiert eigentlich, wenn kein Brandmelder installiert war? Wer wird zur Haftung gezogen und ist dennoch über die Brandschutzversicherung alles abgedeckt? Was passiert, wenn es brennt und keine Rauchmelder angebracht sind, das erfahren Sie hier.

Hilfe! Es hat gebrannt!

Nach der Löschung des Brandes, wenn die Aufräumarbeiten beginnen, wird das Ausmaß erst auf erschreckende Weise ersichtlich. Was wurde durch die Löschung und den Brand beschädigt und wie hoch wird der geschätzte Sachschaden sein? Sofern kein Personenschaden entstanden ist, können alle Beteiligten mit dem Schrecken davon kommen. Doch genau dieser Schrecken kann im Nachhinein noch viel größer werden. Es besteht nämlich eine Rauchmelderpflicht in vielen deutschen Bundesländern. Für die Anbringung sind die Bewohner und Mieter selbst verantwortlich. Im Eigenheim muss jeder ebenfalls selbst dafür sorgen, dass ausreichend Brandmelder angebracht wurden.

Doch was geschieht, wenn dies nicht der Fall war und es dennoch zu einem Brand kam? Spätestens jetzt weitet sich der Schock aus, denn die große Frage ist nun: Wer bezahlt den Schaden und kann sich die Versicherung der Haftung verweigern? Fakt ist, wer in einem Bundesland wohnt, in dem die gesetzliche Pflicht zur Installation funktionstüchtiger Rauchmelder bereits in Kraft getreten ist, riskiert schwere Konsequenzen, wenn es brennt und er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Sollten durch den Brand, durch Feuer oder Rauch Personen zu Schaden kommen oder verletzt werden und es ist kein Brandmelder angebracht worden, so kann dies ein Strafverfahren nach sich ziehen. Hier greift das Gesetz knallhart durch, denn ein Verstoß gegen die ausgesprochene Pflicht ist eine Straftat.

Wer haftet, wenn es brennt, aber kein Brandmelder installiert ist?

Dies ist sicherlich eine der Kernfragen im Moment. Das Problem das sich ergibt, wenn im Falle eines Brandes, egal in welcher Form, kein Brandmelder trotz Vorschrift angebracht war, oder dieser nicht funktionstüchtig war, weil er unregelmäßig gewartet wurde, etc. dann verstößt dies gegen die Versicherungsbedingungen zu Hausratsversicherungen und Wohngebäudeversicherungen, wie es auch die Brandschutzversicherung eine ist. Mit Abschluss der Versicherung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer jedoch, die Rahmenbedingungen einzuhalten und sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Zu diesen gesetzlichen Bedingungen zählt auch der Rauchmelder, welcher also funktionstüchtig und angebracht sein muss. Tritt nun ein Schadensfall aufgrund eines Brandes ein, und es war keiner montiert, so kann die Versicherung die Leistungen kürzen und im Ernstfall sogar komplett verweigern.

Unwissenheit ist leider kein Schutz oder Argument

Viele Versicherungsnehmer bringen das Argument bei der Versicherung vor, dass sie nicht wussten, dass eine Rauchmelderpflicht besteht. Das Versicherungsunternehmen unterstellt dann in der Regel dem Versicherungsnehmer eine grobe Fahrlässigkeit, denn zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers und Mieter sowie Wohneigentümers zählt auch sich über gesetzliche Neuerungen zu informieren. Aufgrund der Tatsache, dass diese Informationen überall durch Medien und Presse zugänglich gemacht sind und diese weitläufig transportiert wurden, kann die Versicherung davon ausgehen, dass dies nur eine „Ausrede“ darstellen soll. Das Argument nicht gewusst zu haben, dass eine Pflicht für Rauchmelder besteht, bietet in 99,9% der Fällen keine Möglichkeit um dennoch auf eine vollständige Deckung des entstandenen Schadens durch die Versicherung zu bestehen.

Vorsorgen ist besser als die traurige Nachsicht zu haben

Es kann aufgrund dieser Tatsachen nur jedem ans Herz gelegt werden für eine ausreichende Ausstattung an Rauchmeldern zu sorgen. Im Ernstfall kann ein Versäumnis nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend sein und sogar mit einer Straftat geahndet werden. Professionelle und zuverlässige Rauchmelder sowie Brandschutzsysteme und ausführliche Informationen hierzu, finden Interessierte auf unserer Webseite.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Noch immer nicht alle Haushalte mit Rauchmeldern versehen

5/5 - (4 votes)