Einbruchschutz – es gibt keine Fördermittel mehr – In diesem Jahr gibt es keine staatlichen Zuschüsse mehr, wenn Hauseigentümer oder Mieter sich besser gegen Einbrecher schützen wollen, denn die Mittel von 49 Millionen für 2016 sind schon aufgebraucht. Es kann also in diesem Jahr keine Auszahlung von Geldern für Kombianträge Barrierereduzierung und Einbruchschutz mehr erfolgen.
Als Hauseigentümer oder Mieter kann man aber durchaus weiter seinen Antrag stellen. Im Falle einer Bewilligung bekommt man das Geld dann im nächsten Jahr, so ein Sprecher des Bundesbauministeriums.
Die Durchführung des Vorhabens ist bis spätestens 36 Monate nach der Zusage nachzuweisen. Dazu muss bei der KfW das vollständige ausgefüllte Formular ‚Bestätigung nach Durchführungs-Einzelmaßnahmen‘ zusammen mit den Rechnungskopien eingereicht werden. 2017 werden die Mittel durch die große Koalition auf 50 Millionen pro Jahr aufgestockt. Alle, die in diesem Jahr keine Förderung mehr erhalten haben, bekommen einen Brief von der KfW, der Förderbank, dass Sie im Jahr 2017 die entsprechende Summe erhalten.
Die Höhe der Fördersumme
Bisher war es so, dass bei einer Investition zur Sicherung des Hauses oder der Wohnung ein Zuschuss von 10 % gezahlt wurde, wenn die Ausgabe mindestens 2.000 Euro betrug.
Die große Koalition will diese Mindestausgabe im Jahr 2017 auf 500 Euro herabsetzen. Im Fünf-Punkte-Katalog der Fraktion zur Bekämpfung von Einbruchdiebstahl wird ganz klar angesprochen, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland beachtlich ansteigen. In den letzten 5 Jahren haben die Wohnungseinbrüche um rund 30 % zugenommen. Im letzten Jahr war es rund 167.000 Fälle. Man kann hier also durchaus sagen, dass sich alle 3 Minuten ein Einbruch ereignet.
Höhere Strafen für Einbrecher
Des Weiteren hat die Union vor, dass nicht nur die Prävention gestärkt werden soll, sondern dass die Einbrecher auch härter bestraft werden müssen. Dies bedeutet, dass die Mindeststrafe laut diesem Entwurf für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl von 6 auf 12 Monaten erhöht werden soll.
Handelt es sich bei den Einbrechern um Personen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, dann sollen diese bei einem Strafprozess nach dem Erwachsenenstrafrecht und nicht wie bisher nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Demnach soll der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden, wenn eine Überwachung und auch eine Aufzeichnung der Telekommunikation möglich sind.
Förderung der KfW
Die Förderbank KfW fördert die Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch schon im Rahmen ihrer Programme ‚Energieeffizient sanieren‘ und ‚Altersgerecht umbauen‘. Zu den Maßnahmen zählen das Einbauen von einbruchhemmenden Türen und Fenstern, aber auch der Einbau einer Alarmanlage, eines Bewegungsmelders sowie die Installation einer Außenbeleuchtung.
Eigentümer und Mieter er5halten hier von der Förderbank KfW zinsgünstige Förderkredite sowie Zuschüsse. Der Bund unterstützt diese Maßnahmen mit Haushaltsmitteln. Weitere Informationen hierzu können direkt auf den Seiten der KfW nachgelesen werden.
Unbedingt beachten
Die KfW weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Antragstellung vor dem Beginn des Bauvorhabens erfolgen muss. Die Antragstellung kann auch online erfolgen. Dazu muss der komplette Antrag auf der KfW-Seite ausgefüllt, ausgedruckt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an die KfW gesandt werden. Die Baumaßnahmen dürfen dann erst nach der Rückmeldung durch die KfW erfolgen. Spätestens 6 Monate nach der Zusage durch die KfW muss die Maßnahme abgeschlossen sein.