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Die Mietwohnung selbst mit passender Sicherheitstechnik ausstatten

Das braucht man, darauf kann verzichtet werden.

Die Mietwohnung selbst mit passender Sicherheitstechnik ausstatten – Für Mieter stellt sich oftmals die Frage: Welche Sicherheitstechnik sollte ich mir leisten, für was muss der Vermieter aufkommen und auf was kann ich selbst verzichten. Welche Technik in der Wohnung passend ist, und welche wirklich unverzichtbar ist, sollte anhand verschiedener Faktoren festgemacht werden. Die Sicherung einer Mietwohnung hängt von mehreren Details ab, wie Lage, Stockwerk und Sicherung der Eingangstüren.

Sicherheitsselbstanalyse nutzen

Wichtig, um herauszufiltern, welche Technik wirklich benötigt wird, und welche Sinn macht ist es, die Situation zu analysieren. In welcher Gegend befindet sich das Miethaus. Ist es eine eher Einbruchsarme oder -reiche Umgebung. Dies hat weniger etwas damit zu tun, ob hier reichere Menschen leben, oder weniger gut Betuchte. Sondern viel mehr mit der allgemeinen neutralen Situation. Statistiken hierzu können bei der Polizei eingeholt werden. Weiterhin ist es wichtig, in welchem Stockwerk sich die Wohnung befindet.

Eine Wohnung im 5. Stockwerk benötigt eine andere Sicherung, als eine Wohnung im ersten Stock oder Parterre. Darüber hinaus sollte noch die Information vorliegen, wie der allgemeine Hausgang gesichert ist. Handelt es sich um ein Sicherheitsschloss oder gar eine Sicherheitsschließanlage? Diese Informationen kann der Vermieter geben. Nun müssen noch Fenster und Türen der eigenen Wohnung in Augenschein genommen werden. Liegen diese Details vor, kann es um die Auswahl der Sicherheitsprodukte gehen.

Welche Wohnung benötigt welche Sicherheit?

Eine parterre liegende Wohnung oder eine Wohnung im 1. Stock sollte mit sicheren Fenstern und Türen ausgestattet sein. Hier kann es sich anbieten, die Türen und Fenster mit speziellen Schlössern zu versehen. Sollte ein Balkon vorhanden sein, sollten auch die Balkontüren mit Sicherheitsschlössern versehen werden. Generell gilt: Türen und Fenster sollten niemals offen oder auf Kipp stehen, wenn niemand zu Hause ist. Durch diese Unachtsamkeit kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen. I

n höheren Stockwerken muss überprüft werden, ob ein Zugang über Balkone oder angebrachte Gerüste zur Wohnung möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann unter Umständen auf Schlösser an Fenstern oder Balkontüren verzichtet werden. Dafür ist es wichtig, dass die Haustüre stets gut gesichert ist. Wer generelle Sicherheit möchte, kann überdenken, ob eine Alarmanlage, oder ein gekoppeltes Home-System, welches bei Bewegung in der Wohnung eine Nachricht an das Handy sendet, sinnvoll ist.

Wer trägt die Kosten für Sicherheitstechnik?

Der Vermieter muss für verschließbare Wohnungs- und Haustüren sorgen. Bei Mehrfamilienhäusern jedoch, schreibt der Gesetzgeber selten weitergehende Sicherheitsmaßnahmen vor. Wenn der Mieter bei der Wohnungsbesichtigung vor Abschluss des Mietvertrages mit der vorhandenen Sicherheitstechnik einverstanden ist, und dann den Mietvertrag unterzeichnet, gilt dieser Standard als anerkannt. Nachbesserungen können dann nicht mehr verlangt werden, außer es bestehen Defekte.

Wer also die Wohnung weiter sicher machen möchte, muss selbst dafür aufkommen. Der Einbau von Sicherheitstechnik kann jedoch vom Vermieter dem Mieter nicht untersagt werden. Das Problem ist allerdings, dass die Wohnung üblicherweise im Urzustand nach Mietende zurück gegeben werden muss. Sollte der Vermieter hierauf bestehen, ist der Mieter verpflichtet die eingebaute Sicherheitstechnik wieder zu entfernen. Auch kann es angeraten sein, den Vermieter vom Einbau entsprechender Technik in Kenntnis zu setzen. Wer diese Vereinbarung schriftlich fixiert, ist auf der sicheren Seite, im doppelten Sinne. So kann er seine Wohnung, sein Hab und Gut sowie sich selber schützen und gleichzeitig ist er in Vermieterrichtung abgesichert. Generell ist es ratsam den Einbau und die Montage sowie die Wartung von Sicherheitsmodulen vom Fachmann ausführen zu lassen. So ist gewährleistet, dass diese auch sicher ihren Zweck erfüllen kann.

Die Ausnahme von der Regel

Wenn es bereits in der Vergangenheit zu zahlreichen Einbrüchen in der Nachbarschaft, oder dem Wohnhaus selber kam, und eine besondere Gefährdung besteht, so kann der Mieter die Kosten für die Anbringung von Sicherheitstechnik und Sicherheitssystemen beim Vermieter geltend machen. Es ist darüber hinaus auch möglich, dem Vermieter die Anbringung zu überlassen. Jedoch kann dieser dann auch die Miete erhöhen um einen Wertverbesserungszuschlag geltend zu machen. Da meist sowohl Vermieter und Mieter Interesse an der Sicherheit der Wohnung haben, ist es ratsam im Austausch zu stehen. Auf diese Weise lassen sich potentielle Streitpunkte von vorne herein unterbinden.

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