02591 - 96 86 382

Wie eine Videoüberwachung vor Hauseinbrüchen schützt (Teil 1)

Wie eine Videoüberwachung vor Hauseinbrüchen schützt (Teil 1) –  Jeder kennt solche Aufnahmen, meist aus den Berichten im Fernsehen oder den Bildern aus der Lokalzeitung: Da war an der xyz-Tankstelle jemand, der schwarz getankt hat oder bei der zyx-Bank mit Oma Krauses geklauter Kreditkarte Geld von der installierten Überwachungskamera beobachtet wurde. Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ist aus unserem Landschaftsbild kaum noch wegzudenken, sei es auf großflächigen Straßenkreuzungen, in vielen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen des Nah- und Fernverkehrs oder bei den trendigen Dashcams, die alles, was während einer Autofahrt passiert, als 360°-Panorama-Video auf einem Speicherchip aufnehmen. Dass die kleinen Minikameras ihren Besitzern durchaus ein Sicherheitsgefühl vermitteln, ist unbestritten. Was spricht also dagegen, dass sie auch zur Hausüberwachung eingesetzt werden und potenzielle Einbrecher von ihren Plänen abschrecken? Aber …

Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche!

Auch wen man`s oft nicht glauben mag: Gesetzgeberisch und in Sachen Datenschutz macht es schon einen Unterschied, wenn das LKA Niedersachsen ein Fahndungsfoto, wie unser Bild zeigt, zur Täterermittlung ins Netz stellt, oder Lischen Müller Ihre heranreifenden Tomatenpflanzen überwacht um die Porträts von den Dieben der roten Früchtchen anschließend mithilfe einer gemeinschaftlichen Verbrecherhatz über Facebook zu ermitteln.

Neben dem Bundesdatenschutzgesetz gibt es zusätzlich noch eine Reihe von länderspezifischen Bestimmungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Privatpersonen regeln und Aufzeichnungen von Bildern in öffentlichen Räumen oder Teilen davon stark einschränken. Der Bereich, der von einer installierten Überwachungskamera erfasst wird, darf daher lediglich das eigene Privatgelände abbilden und keine Personenbewegungen auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aufzeichnen. Diese strengen Regeln gelten im Übrigen auch für Dummys, also den praktisch funktionslosen Kameraattrappen, wie auf unserem Foto abgebildet.

So findet sich in einem Urteil des AG Charlottenburg vom 20.5.03 – 228 C 378/02 folgende Argumentation (Zitat): „Der Mieter hat auch dann einen Anspruch auf Beseitigung der vom Vermieter installierten Videokamera im Hauseingangsbereich, wenn es sich bei dem Gerät lediglich um eine Attrappe handelt. Denn maßgeblich ist der beim Mieter und seinem persönlichen Umfeld erweckte subjektive Eindruck, dass das angebrachte Gerät funktionsfähig sein könnte und damit Aufzeichnungen gemacht werden könnten.“

Etwas anders liegt der Sachverhalt, wenn es in der Vergangenheit bereits einen nachweisbaren Einbruchsdiebstahl bei Ihnen gab, in dessen Folge Sie den Entschluss gefasst haben, rein prophylaktische Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung auszuschließen. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass Ihr Schutzbedürfnis erheblich über den öffentlichen Interessen liegt, sodass beispielsweise auch die am Grundstück vorbeiführende öffentliche Straße oder der Gemeinschaftsparkplatz im Aufnahmebereich der Videoüberwachung liegen darf. Als Immobilieneigentümer sollten Sie sich allerdings dafür eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt beschaffen. Nicht betroffen von dieser Ausnahme sind Wohnungsmieter, da in solchen Fällen der Eigentümer für die Durchsetzung der Haussicherheit die Verantwortung trägt. Mitunter ist in solchen Fällen bereits die Montage einer Briefkasten-Anlage mit Video- und Türsprechsystem am Hauseingang ein datenschutzrechtliches Problem, wie unser Beraterteam bei Schwenteit Sicherheitstechnik bereits in mehreren Kundengesprächen erfahren hat.

Arten von Überwachungskamera für den Privatgebrauch

Während die analoge Signalübertragung aus den 60er des letzten Jahrhunderts aufgrund ihrer störanfälligen Technik und für heutige Verhältnisse sehr mäßigen Bildqualität nach und nach verdrängt wird, ist die Digitaltechnik, allen voran die Netzwerk- und IP-Kamera auch im Sicherheitsbereich ganz klar im Vormarsch. Preiswerte Modelle sind bereits für unter 100,- Euro zu haben, leicht zu installieren und die Geräte liefern dabei Aufnahmen, die teilweise mit der Qualität eines HD-Fernseher konkurrieren können. In den audiovisuellen Alleskönner sind hochempfindliche Bewegungskennungen integriert, statt auf Bandlaufwerken und empfindlichen Festplatten kann auf winzigen SD-Speicherkarten stundenlang gespeichert werden, sie besitzen oft mehrere Alarmfunktionen und können mobil über die Software der Smartphones angesprochen werden. Die Datenübertragung erfolgt bei den meisten Modellen über ein Netzwerkkabel oder per Funk über den im Haus installierten Router, sodass bei hochwertigen Anlagen keinerlei störanfällige, mechanische Teile den unterbrechungsfreien 24-Stunden-Betrieb stören. Grundsätzlich sind bei den Bauarten zwei verschiedene Systeme üblich:

  • Überwachungskameras mit Wandhalterung: Größe und Design haben eine durchaus gewünschte Abschreckungsfunktion. Auch wenn die teilweise robuste Optik es oft anders vermuten lässt, kann das Innenleben dieser Anlagen durchaus einen vierstelligen Eurobetrag kosten. Durch die auffällige Montage werden sie von Einbrechern sehr schnell wahrgenommen, was allerdings auch dazu führen kann, dass versucht wird, den oft nur statischen Aufnahmebereich zu „unterwandern“.
  • Domkameras sind von ihrem Design eher zurückhaltend und von der Bauart einer Kuppel ähnlich. Das meist undurchsichtige und gebogene Glas lässt dabei nicht erkennen, welcher Geländebereich gerade abgetastet wird. Mit ihren bruchsicheren Materialien sind diese Kameras gut gegen Vandalismus geschützt und die meist schwenkbaren Objektive folgen den Objekten, auf die sie bereits fokussiert sind.

Ähnlich wie die traditionellen Alarmanlagen, die wir von Schwenteit Sicherheitstechnik für unsere Kunden im Angebot haben, hat auch bei den Überwachungskameras gute und verlässliche Qualität ihren Preis. Und – wir können es nicht oft genug betonen – auch hier gilt das alte Sprichwort, „Schuster, bleib` bei DEINEN Leisten“: Wie bei der Testvorführung der Apollo 11 Alarmanlage bei Schwenteit, sollten Sie auch bei der Anschaffung einer Überwachungsanlage einen autorisierten Fachmann zurate ziehen, der Sie bei der Auswahl des richtigen Systems kompetent unterstützen wird. Für einen ersten Überblick geben wir Ihnen im nächsten Teil dieses Beitrages einige verlässliche Kaufempfehlungen für den Innen- und Außenbereich Ihrer Immobilie.

5/5 - (1 vote)