Wie der Staat Ermittlungen bei Einbrüchen behindert – Die Einbruchszahlen steigen seit Jahren an und viele der Ermittlungen laufen ins Leere. Doch selbst, wenn die Täter ermittelt werden können, legt der Staat der Polizei immer wieder Steine in den Weg. Viele Bürger wissen davon nichts, denn sie hoffen auf die Unterstützung des Staates sowie der Ermittler. Ihnen sind jedoch oftmals die Händen gebunden. Sie würden ja ermitteln, aber sie dürfen nur bis zu einem gewissen Punkt recherchieren und ermitteln. Der deutsche Staat hat Gesetze zum Schutz der Persönlichkeit erlassen, welche die Ermittlungen von Einbrechern deutlich erschweren. Welche dies sind und welchen Schwierigkeiten die Polizisten heute konfrontiert sehen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn es passiert ist: Einbruch melden und anzeigen
Natürlich ist dies der erste Weg, den jeder geht, der Opfer eines Einbruches wurde. Doch allein dieser Schritt zehrt an den Nerven. Die Ermittlungen können lange dauern. Zwischen Spurensicherung und Schadensanzeige bei der Versicherung, muss auch noch der Schock und ein eventuell vorhandenes Trauma des Einbruches verarbeitet werden. Zudem kommt die lange Zeit des Wartens. Werden die Täter gefunden und vielleicht zur Rechenschaft gezogen? In sehr vielen Fällen muss die Polizei die Geschädigten leider enttäuschen.
Doch das liegt nicht daran, dass die Täter nicht ermittelt werden könnten, sondern daran, dass es Gesetze in Deutschland gibt, die eine tiefer gehende Ermittlung behindern können. Konkret ist es das neu geschaffene Datenschutzgesetz zur Speicherung und Auswertung von Daten. Denn Bürger sollten dadurch geschützt werden, dass Daten nicht gespeichert werden dürfen, beziehungsweise nur über einen sehr kurzen Zeitraum. Ist diese Zeitspanne jedoch abgelaufen, sind der Polizei die Hände gebunden. Für Bürger bedeutet die verbotene Datenspeicherung, dass sie sich darauf verlassen können, dass im Zweifel kein Datenaustausch gegen sie verwendet werden kann. Doch genau das ist ein großer Stolperstein im Sachen Einbruchsermittlungen.
Die Macht der gesetzlichen Handschellen
Auf beiden Seiten kommt bei Ermittlungen gegen die Täter eines Einbruchs Frust auf. Sowohl die Betroffenen als auch die Ermittler selber, sehen sich einer Situation konfrontiert, die viel Nervenstärke abverlangt. Die Geschädigten haben oftmals mit persönlichen, finanziell und psychischen Schäden zu kämpfen. Die Ermittler sehen sich aufgrund des Datenschutzgesetzes der Situation konfrontiert, dass sie nur bis zu einem gewissen Punkt ermitteln können und beispielsweise aufgezeichnete Gespräche nicht oder kaum als Beweismittel gegen den oder die Täter verwenden können. Zudem kommt ein massiver finanzieller und personeller Mangel. Aus diesem Grund werden jährlich nur 15 % aller Delikte überhaupt aufgeklärt. Weiterhin fehlt es der Polizei häufig auch an moderner Technik. Die finanziellen Mittel für diese Technik sowie neues Personal müssten vom Staat zur Verfügung gestellt werden.
Doch leider geht die Polizei häufig so gut wie leer aus, wenn es um die Verteilung finanzieller Mittel geht. Auch dies ist ein großes Problem, das den Ermittlern die Hände bindet. Dies und die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung machen es so schwer, die vielen Fälle zu bearbeiten oder gar aufdecken zu können. Laut § 100g der Strafprozessordnung sieht vor, dass nach einem Einbruch, ohne Personenschäden und hier ist von körperlichen schweren Schäden die Rede, nicht mehr auf Standortdaten von Handys oder Smartphones zugegriffen werden darf.
Dies würde aber die Ermittlungen bei Weitem erleichtern. Banden haben hier besonderes leichtes Spiel, wie es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, denn sie können mühelos miteinander per Telefon absprechen, wer was, wann, wie und mit wem und wo durchführt. In Zukunft ist bislang nicht angedacht, dieses Gesetz für die Ermittlungen zu ändern oder zu lockern. So bleibt den Opfern und Ermittlern in vielen Fällen nur eines Übrig: Auf einen glücklichen Zufall zu hoffen.
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