Was Opfer nach einem Einbruchsdiebstahl wissen sollten – Wir haben an dieser Stelle schon sehr oft darüber berichtet, welche immensen materiellen Folgen bei einem Wohnungseinbruch bzw. dessen Versuch auf die Hausbesitzer oder Mieter zukommen. Mitunter kann es aber zu einem viel größeren Problem werden, wenn zusätzlich bei den Opfern gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder körperlichen Schäden diagnostiziert werden. Nun sind wir zwar bei Schwenteit Sicherheitstechnik keine Mediziner, sondern unser Kerngeschäft liegt auf dem nicht minder spannenden Gebiet der Alarmanlagen und Brandschutzmelder.
Dennoch beraten wir unsere Kunden auch zu tangierenden Fragen rund um unsere Apollo 11 Einbruchmeldeanlagen und wir möchten unseren heutigen Wochenbeitrag ausnahmsweise mit einer etwas älteren, aber nicht minder interessanten Statistik beginnen.
„Der Wohnungseinbruch aus Opfersicht“
So lautet der Name einer Studie, die Kriminaldirektor Gerhard Schmelz von der Verwaltungsfachschule Wiesbaden FB Polizei im Jahre 1990 veröffentlicht hat. Grundlage war eine 10-minütige Befragung von 70 Einbruchsopfern, berufstätig, zwischen 24 und 88 Jahre alt, davon 44 weiblich und 26 männlich.
Auf die Frage, ob sich die Betroffenen vor und nach dem Einbruch gerne in ihrer Wohnung aufgehalten haben, antworteten 93 Prozent mit „Ja“, nach der Tat waren es nur noch 36 Prozent, was einer Anzahl von 25 Personen entsprach. Die Gründe hierfür wurden nochmals hinterfragt und wie folgt aufgesplittet:
- Eingriff in die Intimsphäre (14,2 Prozent)
- Undefinierbare Angstzustände, die sich keinem konkreten Motiv zuordnen lassen (11,4 Prozent)
- Unsicherheitsgefühle aus tatbedingten Ursachen (10 Prozent)
- Ängste vor wiederholtem Wohnungseinbruch (9 Prozent)
- Unsicherheiten bei der Ankunft in der Wohnung (6 Prozent)
Nach dem Erleben eines Einbruchs haben sich drei Mal mehr Personen dafür entschieden, zusätzliche Schlösser im Haus zu montieren und wenn vorher gerade in zwei der 70 Wohnungen bzw. Häuser eine Alarmanlage montiert war, lag die Zahl nach den Überfällen immerhin bei 16 Installationen. Zu einer erschütternden Erkenntnis gelang Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen in seiner Untersuchung aus dem Jahre 2012. Bei dieser Analyse befragte das Team 11.500 Einbruchsopfer im Alter zwischen 16 und 40 Jahren.
Aufgrund der psychischen Folgen eines aktiv oder passiv miterlebten Einbruchsdiebstahls hat jeder 20. Befragte angegeben, nach dem Überfall unter massiven und häufig wiederkehrenden Angst- und Schockzuständen zu leiden. Besonders alarmierend war die Erkenntnis, dass jedes fünfte Opfer eines Einbruchs sein Haus bzw. die Wohnung aus Angst vor Körperverletzungen gänzlich aufgibt.
Erlebnisbewältigung – aber wer hilft?
Unmittelbar und zuerst die Polizei, bei entsprechendem Bedarf zusätzlich die medizinische Nothilfe unter der Rufnummer 112. Je nach den konkreten Tatumständen kann ein Familienangehöriger zur Stelle sein, oft sind es auch die Nachbarn, die zuerst mit in solchen Extremsituationen involviert sind. Wir von Schwenteit Sicherheitstechnik können unsere Leser aus langjähriger Erfahrung nur dazu ermuntern, dass Einbruchsopfer keineswegs lange zögern sollten und schnellstmöglich und in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Allein aus versicherungstechnischen Gründen ist es unerlässlich, dass selbst der geringste Einbruchsversuch sofort gemeldet, wird um spätere Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
Hilfe nach dem „Einbruch in die eigene Seele“
Für die folgende Zeit ist es empfehlenswert, solche Personen zur Konfliktbewältigung heranzuziehen, denen Sie vertrauen können und die auch Ihre eventuellen Ängste verstehen. Darüber hinaus finden Kriminalitätsopfer erste moralische Hilfe bei gemeinnützigen Vereinen, wie dem Weißen Ring bzw. den qualifizierten Beratungsstellen innerhalb der örtlichen Kommunalverwaltung. Darüber hinaus ist es verbrieftes Recht für jeden Bürger, dass er nach dem Opferentschädigungsgesetz bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen körperlicher und seelischer Art bei den Versorgungsämtern finanzielle und materielle Hilfe beantragen kann.
Dazu zählen beispielsweise neben ärztlichen und zahnärztlichen Spezialbehandlungen auch die psychotherapeutische Betreuung, Rentenzahlungen an Geschädigte sowie erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen für die Wiederherstellung der körperlichen Unversehrtheit. Dennoch sieht die Praxis in vielen Fällen etwas anders aus, weil eine oft jahrelange Dauer der Antragsverfahren die Opfer der Gewalttaten zusätzlich belastet und eine schnelle Leistungsgewährung nahezu unmöglich macht. Darüber hinaus ist es immer noch schwierig, das Delikt des Wohnungseinbruchs zugunsten der Opfer als Leistung aus dem OEG zu deklarieren, da der Tatbestand als Gewaltverbrechen mitunter nicht anerkannt wird.