Waffen zur Selbstverteidigung – was ist erlaubt? – Für die Sicherheit eines jeden einzelnen Bürgers ist die Polizei zuständig. Kommt es aber zu brenzligen Situationen, in denen jede Minute zählt und man nicht auf die Polizei warten kann, ist es wichtig zu wissen, mit welchen Waffen man sich selbst verteidigen darf. In solch einem Fall spricht man vom Recht auf Selbstverteidigung. Nachzulesen ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Abschnitt 6. Es heißt dazu im §227 (2), dass Notwehr die Verteidigung ist, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. Dazu müssen natürlich die eingesetzten Mittel verhältnismäßig sein. Nachfolgend sind einige der legalen Waffen aufgeführt und werden näher erläutert.
Tränengas oder CS-Gas
Tränengas gehört zu den bekanntesten freien Waffen. Es führt bei der Verwendung zu starken Reizungen der Atemwege, sodass der Angreifer kampfunfähig wird. Schon seit vielen Jahren wird Tränengas von Sicherheitskräften weltweit eingesetzt. Es hat sich in vielen Situationen bewährt und ist nicht übermäßig gefährlich für die angegriffene Person. In Gefahrensituationen ist die Handhabung ziemlich schwierig und es kommt hinzu, dass rund 20 % aller Menschen immun gegen das Gas sind. Im Bereich der privaten Sicherheit ist Tränengas also nicht zu empfehlen.
Pfefferspray
Es handelt sich hierbei um die bessere und modernere Variante vom Tränengas. Auch damit sprüht man dem Angreifer möglichst in Richtung der Augen, um somit schwere Reizungen der Sinnesorgane zu erzielen. Bei Pfefferspray sind keine Immunitäten bekannt. Man kann das Spray über das Internet oder den Fachhandel beziehen. Vor dem ersten Einsatz sollte geübt werden, mit dem Pfefferspray umzugehen. Im Rahmen des Gesetzes darf es aber nur als Tierabwehrspray genutzt werden.
Gaspistole
Diese Pistolen verschießen keine Projektile, sondern nur einen Gasdruck. Gaspistolen können sehr leicht erworben werden und haben auch mit Sicherheit eine abschreckende Wirkung. Kommt man dem Angreifer zu nah, kann es durch das täuschend echt aussehen der Waffe zu kritischen Situationen kommen. Zudem kann der Angreifer auch massiv verletzt werden. Leider sind Gaspistolen für den Selbstschutz nicht zu gebrauchen. Es kann zudem vorkommen, dass nicht mal Polizisten erkennen können, ob es sich um eine echte oder eine Gaspistole handelt.
Pepper Gun
Mit dieser Waffe wird er Wirkstoff des herkömmlichen Pfeffersprays versprüht. Die Reichweite liegt hier bei 6 m. Dadurch können Angreifer schon aus großer Entfernung unschädlich gemacht werden. Sehr oft reicht dem Angreifer schon das pistolenähnliche Aussehen. Es ist Pflicht den Umgang mit der Pepper Gun zu üben. Der Einsatz der Pepper Gun ist grenzwertig, wobei im Halsbereich und mit Übung ist sie erlaubt. Die Waffen sind leicht zu erwerben.
Passiver Handtaschenalarm
Es handelt sich hierbei um keine Waffe, die dem Gegner Schaden zufügt. Sie wirkt eher abschreckend, was wiederum auch andere Personen alarmiert. Der Alarmton hat oft mehr als 120 Dezibel, was in etwa einem startenden Jet entspricht.
Selbstverteidigungsschirm
Es handelt sich hier um eine unauffällige Waffe zur Selbstverteidigung. Im Alltag dient diese Waffe als Regenschirm. Sie ist aber so verstärkt, dass sie auch als Schlagstock eingesetzt werden kann. Grundvoraussetzung für die Anwendung ist allerdings körperliche Fitness.
Schlagstock
Der Telekopschlagstock ist frei erhältlich. Im öffentlichen Raum darf solch ein Schlagstock aber nicht getragen werden. Für den Einsatz ist einiges an Übung erforderlich.
Fazit: Leider führen die legalen Waffen oftmals dazu, dass Situationen noch gefährlicher werden, denn sie können auch gegen den Nutzer verwendet werden. Auch wenn die Waffen als freie Waffen gehandelt werden, dürfen sie nicht bedingungslos eingesetzt werden. Die Anwendung muss immer im Verhältnis stehen.