Staat will die Bürger zu mehr Einbruchschutz bewegen – Der ursprüngliche Plan, dass man Häuslebauer zum Einbau von Schutzmaßnahmen gegen Einbrecher verpflichtet, ist gescheitert. Jetzt versucht man es mit finanziellen Anreizen. Heidelberg ist hier Vorreiter.
Einst Einbrecher – heute Sicherheitsberater
Vor einiger Zeit berichtete in einer Talkshow ein ehemaliger Einbrecher von den Tipps und Tricks seiner ‚Berufskollegen‘. Die Rede ist hier von dem über 70 Jahre alten Siegfried Massat, der über 30 Jahre seines Lebens wegen Einbrüche in verschiedene Juweliergeschäfte, Villen und auch Banküberfälle im Gefängnis saß. Heute ist Massat Sicherheitsberater und verdient mit seinem Fachwissen sein Geld auf ehrliche Art und Weise.
In der Talkshow machte Massat gegenüber dem Innenminister und Bauminister von Schleswig-Holstein Stefan Studt den Vorschlag, dass man Bauherren verpflichten sollte, dass diese bei einem Neubau oder bei Umbauarbeiten bessere Schutzmaßnahmen gegen Einbrecher installieren sollten. Er meinte damit Fenster- und Türsicherungen.
Diese minimalen Anforderungen würden Einbrecher zu meist an einem Einbruch hindern. Bei Stefan Studt kam Massat mit seinen Ideen genau richtig, denn dieser will schon lange das Baurecht verschärfen, was in seiner Partei auch gut ankam.
Vorschlag kam nicht gut an
Nur wenige Tage später machte Stefan Studt auf einer Bauminister Konferenz in Berlin diesen Vorschlag, indem er einen Antrag stellte, dass diese Studie diskutiert werden sollte. Leider war Studt der Einzige, für den das Thema wichtig war. Alle anderen Minister der anderen Länder lehnten den Vorschlag einer Diskussion kategorisch ab. Leider ist das Thema zwischenzeitlich auch in Schleswig-Holstein wieder vom Tisch, denn es würde einen wenig zielführenden Mehraufwand bedeuten und nicht dem Regelungszweck des Bauordnungsrechts entsprechen.
Der Bauminister aus Bayern war hier sogar der Meinung, dass das Bauordnungsrecht nicht auf das Verhindern von Straftaten ausgerichtet ist. Er ist der Meinung, dass es sinnvoller ist, wenn die polizeilichen Maßnahmen verstärkt werden. Nordrhein-Westfalen begründete seine Ablehnung damit, dass es alleine Sache der Bauherren wäre, wie und in welchem Umfang man sich vor Einbrechern schütze.
Er stellte auch die Vermutung in den raum, dass viele Mieter die Hausbesitzer zu einem verbesserten Einbruchschutz zwingen wollten und es damit zu jahrelange Rechtsstreiten käme.
Mehr Zuschuss vom Staat
Versicherungen fordern neuen Standard bei Neubauten und drängen darauf, dass bei einem Wohnungsneubau der neuste Schutzstandard einzubauen ist. Möchte Eigentümer also einen höheren Versicherungsschutz, dann sind sie gezwungen, die Maßnahmen umzusetzen. Einige Politiker sind der Meinung, dass der Einbruchschutz durch finanzielle Anreize der Länder vorangetrieben werden kann.
So soll also die Einbruchsicherung vom Staat stärker bezuschusst werden. Nach einem Beschluss sollen die Fördermittel von jährlich 10 auf 50 Millionen aufgestockt werden.
Die Heidelberger Schlossprämie
Solche finanziellen Anreize werden von der Bevölkerung gerne angenommen, wie das Beispiel in Heidelberg zeigt. Im letzten Jahr legte die Stadt Heidelberg ein eigens Förderprogramm auf. Jeder, der dort sein Haus oder seine Wohnung gegen Einbruch sichert, bekommt ¼ der Kosten – maximal 2.500 Euro – aus der Stadtkasse erstattet.
Das Interesse der Bewohner ist riesig und bereits innerhalb kürzester Zeit wurden 300 Anträge von Bürgern bewilligt. Das Ergebnis davon war, dass sich im Jahr 2015 die Einbrüche in Heidelberg um fast die Hälfte reduzierten.
Des Weiteren scheiterten mehr als 40 % der Einbruchversuche. Diese Zahlen belegen, dass sich eine Investition in Schutzmaßnahmen durchaus bezahlt machen kann.