So erhalten Sie eine Förderung für Alarmanlagen – Wer ein Haus kauft oder baut möchte selbstverständlich auch sein Hab und Gut sowie seine Familie schützen. Einbrecher haben oftmals leichtes Spiel, da Sicherheitstechnik im und am Gebäude nicht ausreichend, oder schlicht gar nicht vorhanden sind. Nur wenige Minuten braucht ein Einbrecher, um in ein Gebäude einzudringen. Ob die Bewohner zu Hause sind oder nicht, spielt für viele Täter keine Rolle. Weiterhin ist auch das Thema Brandschutz sehr aktuell. Doch diese Sicherheitsmaßnahmen kosten natürlich auch Geld. In einigen Teilen Deutschlands werden Förderungen zur Investition in Sicherheitstechnik und Brandschutz ermöglicht. Wie Sie sich effektiv schützen können und wie Sie dies finanziell möglich machen, darüber informiert Sie dieser Artikel.
Kosten für die Sicherheitstechnik ermitteln
Ganz klar ist, dass sich viele die Frage stellen, welche Kosten bei der Aufrüstung von Sicherheitsvorkehrungen im technischen Bereich auf sie zukommen. Dies ist abhängig davon, welche Technik Sie anschaffen möchten und wie viele der Geräte benötigt werden. Angefangen von einfachen Rauchmeldern bis hin zu Smart-Systemen, welche mit dem Smartphone und Internet verbunden werden können und selbständig den Notruf wählen, gibt es hier ein breit gefächertes Spektrum.
Es ist also ratsam zu erst heraus zu arbeiten, welche Technik im und am Haus gewünscht ist. Ist dies geschehen, so muss ermittelte werden, wie viele Geräte im Bereich Brandschutz nötig sind, um einen effektiven und umfassenden Schutz zu bieten. Das Gleiche gilt auch für den Einbruchsschutz. Haben Sie sich für die Geräte entschieden, welche Sie anbringen möchten, so können Sie nun errechnen welcher Betrag auf Sie zukommt. Dies kann bei größeren Gebäuden schnell ein teures Unterfangen werden, selbst wenn auf hochwertige, preiswerte Technik gesetzt wird. Durch Fördermittel können Sie jedoch die Kosten senken
Fördermittel entsprechend zeitnah beantragen und erhalten
Je nach Bundesland sind die Fördermittel für Rauchmelder und Sicherheitsanlagen an verschiedene Bedingungen geknüpft. Informieren Sie sich daher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um einen entsprechenden Antrag zur Förderung einreichen zu können. Dies gilt sowohl für privates Eigentum, als auch für vermietete Objekte, denn ein Aufrüsten von Rauchmeldern wird künftig Pflicht sein. Welche Förderungsstelle für Ihr Bundesland der richtige Ansprechpartner ist, sollten Sie ebenfalls recherchieren. Hierfür genügt oftmals ein Blick ins Internet. Die Stadt und Gemeindeverwaltung kann ebenfalls eine hilfreiche Anlaufstelle sein, um zu erfahren, wo eine Förderung beantragt werden kann.
Wie hoch die Summe der Fördergelder sein kann, ist von Wohnort und Beschaffenheit des Gebäudes abhängig. Dennoch kann dies eine gute Möglichkeit sein, um Gebäude im Bereich der Sicherheit auf den neuesten Stand zu bringen. Vermieter haben überdies die Möglichkeit, die Kosten für Rauchmeldeanlagen auf die Wohneinheiten umzulegen. Sowohl der Betrieb als auch die Montage können so aufgeteilt werden. Doch diese Option steht natürlich privaten Personen, welche selbst im Eigenheim wohnen, nicht zur Verfügung. Die Fördergelder richten sich daher zu meist an diesen Personenkreis und an Gewerbetreibende mit Immobilien dazu. Öffentliche Einrichtungen haben darüber hinaus weitergehende Fördermöglichkeiten durch die Kommune oder Gemeinden, in der sie angeschlossen sind.
In Nachbarländern gibt es zentrale Anlaufstellen
In unseren Nachbarländern werden zentrale Förderstellen eingerichtet. Hierbei können sich Immobilienbesitzer an diese Institutionen richten, und ihre Anträge einreichen. In Österreich beispielsweise ist diese so gut wie flächendeckend vorhanden, sodass selbst weiter außerhalb liegende Anwesen von den Fördermitteln profitieren können. Eine Eingliederung in eine Gemeinde oder Kommune ist hier nicht nötig, sofern dies nicht von vorne herein besteht. In Deutschland hingegen sind verschiedene Einrichtungen als Ansprechpartner für die Förderung der Alarmanlagen und Schutzsysteme zuständig. So kann es durchaus vorkommen, dass nicht jeder Ort oder jede Region von einer Förderung profitieren kann.
Ob Sie die Gelder in Anspruch nehmen können ist also auch davon abhängig, wo sich das Gebäude befindet und ob in Ihrer konkreten Region diese Förderung angeboten wird. Ob es zeitnah auch eine einheitliche Regelung dazu geben wird, oder ob zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, ist nicht bekannt. Dennoch sollte dies nicht entmutigen, sondern dazu beitragen, sich zu informieren, ob eine Möglichkeit besteht, die Aufrüstung durch Sicherheitstechnik finanziell fördern zu lassen. Sie haben ebenfalls unter Umständen die Option die erstandene und integrierte Technik steuerlich geltend zu machen. Hierfür sollten Sie jedoch mit Ihrem Steuerberater sprechen, ob dies für Sie in Frage kommen kann. Vor allem Vermieter und Gewerbetreibende haben hier die größten Chancen, die Sonderausgaben geltend zu machen.