02591 - 96 86 382

Sicherheitswacht bundesweit = mehr Sicherheit für die Bevölkerung?

Sicherheitswacht bundesweit = mehr Sicherheit für die Bevölkerung?Sicherheitswacht bundesweit = mehr Sicherheit für die Bevölkerung? – Immer öfter werden Stimmen laut, dass man sich in unserem Land nicht mehr sicher fühlt und die Polizeipräsenz in den letzten Jahren deutlich zurückging. Bayern ist hier schon seit 1994 einen Schritt weiter. Es gibt die Sicherheitswacht in Bayern.

Innere Sicherheit durch Mitverantwortung der Bürger

Die innere Sicherheit ist nicht nur Aufgabe der Polizei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit dies gelingt, ist es notwendig, dass jeder mitmacht. Die Sicherheitswacht unterstützt hierbei die Aufgaben der Polizei und tragen somit natürlich auch zur verbesserten Sicherheitslage jedes Einzelnen bei. Menschen, die zur Sicherheitswacht gehören, sind somit Vorbild für andere und sollen bei Straftaten nicht wegschauen. Natürlich sollen sie nicht selbst handgreiflich werden, sondern die Polizei informieren, und auch als Zeuge zur Verfügung stehen. In Bayern funktioniert dies bereits hervorragend. Die Arbeit der Polizisten wird aktiv unterstützt und dennoch ist ganz klar zu sagen, dass die Strafverfolgung weiterhin Sache der Polizei bleibt.

Aufgaben der Sicherheitswacht

Natürlich muss hier ganz klar gesagt werden, dass Sicherheitsarbeit nur erfolgreich ist, wenn eng mit der Polizei zusammengearbeitet wird. Bei den Personen der Sicherheitswacht handelt es sich durchweg um ehrenamtliche Bürger und Bürgerinnen. Allein die Polizei trifft die Entscheidung wer für den Dienst bei der Sicherheitswacht in Frage kommt. Die Polizei stellt hierzu auch die Aus- und Fortbildung der Personen sicher und koordiniert die Einsätze.

Dazu hat der Bayrische Landtag am 01.01.1994 das Sicherheitswachterprobungsgesetz ins Leben gerufen. Der Modellversuch sollte in Ingolstadt, Nürnberg und Deggendorf für den Anfang drei Jahre laufen. Nach großem Erfolg trat dann Ende 1996 das Sicherheitswachtgesetz in Kraft. In den letzten Jahren hat sich die Sicherheitswacht als ein weiteres Instrument der Inneren Sicherheit bewährt und ist mittlerweile ein fester Bestandteil der bayrischen Sicherheitspolitik.

Die Rechte der Sicherheitswacht

Was dürfen Mitglieder der Sicherheitswacht und woran kann man diese Personen erkennen? Personen, die der Sicherheitswacht angehören, haben die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. Dies bedeutet, dass sie einen Täter, den sie auf frischer Tat ertappen, solange festhalten dürfen, bis die Polizei eintrifft. Des Weiteren haben sie das Recht auf Nothilfe und Notwehr gegenüber anderen Bürgern. Mitglieder der Sicherheitswacht dürfen Personalien von anderen aufnehmen, wenn dies der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung dient. Bei Gefahr in Verzug dürfen die Mitglieder der Sicherheitswacht auch einen Platzverweis aussprechen.

Es muss hier aber ganz klar gesagt werden, dass Mitglieder der Sicherheitswacht keine Hilfspolizisten sind. Sie sollen die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. Diese Personen sind auch nicht mit einer Bürgerwehr gleichzusetzen, die sich unkontrolliert zusammenschließt, und glaubt selbst für Recht und Ordnung sorgen zu müssen.

Personen, die der Sicherheitswacht angehören, tragen keine Uniformen. Damit man sie aber dennoch erkennt, haben sie an der Brust ein Kennschild mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ und tragen zusätzlich eine grüne Ärmelschleife oder einen blauen Blouson. Mitglieder der Sicherheitswacht müssen sich namentlich ausweisen, sofern es nicht gerade dem Zweck der Maßnahme hinderlich ist.

Wer kann die Sicherheitswacht unterstützen?

Für die Arbeit bei der Sicherheitswacht können sich sowohl Männer als auch Frauen bewerben. Die Personen sollten mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 60 Jahre sein. Durch entsprechende Zeugnisse muss eine Schul- oder Berufsausbildung nachgewiesen werden. Selbstverständlich müssen diese Personen einen guten Ruf haben und sich als zuverlässig und verantwortungsbereit erweisen. Im Schnitt sollen die Mitglieder 15 Stunden pro Monat für ihre Aufgabe einplanen und möglichst am Einsatzort oder in der näheren Umgebung wohnen. Pro Stunde bekommen die Angehörigen der Sicherheitswacht eine Pauschale von 8,00 €.

Bewerben kann man sich jederzeit bei der örtlichen Polizeiinspektion oder beim Polizeipräsidium.

Jüngstes Beispiel Bad Wörishofen

Die erhöhte Polizeipräsenz in Bad Wörishofen hat sich positiv ausgewirkt. Laut dem Polizeichef liegen hier noch keine genauen Zahlen vor, man kann aber deutlich einen Rückgang der Einbrüche verzeichnen. Die Polizei setzt jetzt große Hoffnungen in die Sicherheitswacht, die ab März oder April ihren Dienst aufnehmen soll. Aktuell werden hierzu zehn Männer und Frauen ausgebildet. Auch in Mindelheim soll die Sicherheitswacht um zwei weitere Personen ausgestockt werden. Der Polizeichef betont aktuell, dass die Teilnehmer der neuen Sicherheitswacht sehr engagiert sind. Ein Teil der Teilnehmer bekleide schon diverse Ehrenämter.

Man dem Ausbau der Sicherheitswacht will man nicht nur den Bürgern, sondern auch den Gästen das Gefühl von Sicherheit vermitteln. In Sicherheitsfragen soll jederzeit ein Ansprechpartner greifbar sein. Zeitgleich zur Sicherheitswacht hat die Polizei Broschüren verteilt, in denen es zahlreiche Sicherheitstipps für die Bevölkerung gibt. So wurden hier nicht nur die Zufahrtsstraßen nach Bad Wörishofen kontrolliert, sondern auch zivile Einsatzkräfte waren vor Ort. Bisher konnte zwar kein Einbrecher dingfest gemacht werden, aber alleine die Tatsache, dass eine gewisse Präsenz besteht, bestätigt die Arbeit der Sicherheitswacht

Sicherheitswacht ein Thema für alle Bundesländer?

Beschäftigt man sich genauer mit dem Thema Sicherheitswacht, dann stellt man sich mit Recht die Frage, wieso gibt es das nur in Bayern. In allen anderen Bundesländern würde eine Sicherheitswacht ebenfalls Sinn machen. Vielleicht regt die Tatsache, dass einige Straftaten vereitelt werden können, doch dazu an, dass in den anderen Bundesländern ebenfalls über eine Sicherheitswacht zur Unterstützung der Polizei nachgedacht wird.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Waffen zur Selbstverteidigung – was ist erlaubt?

4.7/5 - (4 votes)