Sicherheitsdienst, Polizei, Ordnungsamt – wer hat welche Aufgaben? Schaut man sich auf den Straßen um, dann sieht man immer wieder Sicherheitsdienste, Mitarbeiter von Ordnungsämtern und auch Polizeibeamte. Wer hat aber welche Befugnisse und muss man als Bürger allen Anweisungen Folge leisten? Hat man eine Strafe zu erwarten, wenn man eine Anweisung nicht folgt?
Die verschiedenen Zuständigkeiten in den Bundesländern
Die Gefahrenabwehr ist in Deutschland grundsätzlich Aufgabe der Polizei und der Ordnungsämter. Handelt es sich um eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Ordnung, dann ist immer die Polizei zuständig. Ordnungsämter nehmen andere Aufgaben war, wie zum Beispiel das Kontrollieren des ruhenden Verkehrs, die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll, Lärmbekämpfung und die ordnungsgemäße Abwicklung bei der Einhaltung von Schneeräumpflichten.
In jedem Bundesland sind die Aufgaben der Polizei und der Ordnungsämter unterschiedlich geregelt.
So kann jedes Bundesland selbst entscheiden, wer für welche Aufgaben zuständig ist. Einheitlich hingegen in Deutschland ist nur die Aufgabe der Feuerwehr. Die ist überall für die Brandbekämpfung und den Katastrophenschutz zuständig.
Anweisungen von Ordnungsbehörden muss Folge geleistet werden
Erhält man als Bürger eine Anweisung von einer Ordnungsbehörde, dann muss dieser Folge geleistet werden. Im Einzelnen bedeutet dies, wenn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes verlangt, dass der Hund angeleint werden soll, dann muss man als Hundehalter dieser Aufforderung folgen. Wird von einem Feuerwehrmann eine Straßensperre errichtet, dann darf man diese nicht einfach umgehen.
Unterschiede gibt es nur bei den Zwangsmaßnahmen. Die Polizei hat dabei grundsätzlich weiterreichende Befugnisse als ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Aber auch dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So dürfen zum Beispiel in Hessen auch Zwangsmaßnahmen von Ordnungsämtern durchgeführt werden, während in Berlin immer die Polizei gerufen werden muss.
Der Sicherheitsdienst
Die privaten Sicherheitsdienste werden meist genutzt, um Grundstücke oder Firmengelände zu bewachen. Die Mitarbeiter haben also im Rahmen des Hausrechts die Befugnis jemand vom Grundstück zu verweisen. Sehr oft werden Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten auch bei Straßenfesten und Ähnlichem eingesetzt. Laut ihrer Aufgabenstellung sollen sie dort unter anderem Betrunkene oder Randalierer der Veranstaltung verweisen.
Laut Gewerkschaft der Polizei geht das aber zu weit, denn es handelt sich hier um eine öffentlich-rechtliche Maßnahme. Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten sind eigentlich Privatleute, die nicht das Recht haben, jemandem einen Verweis zu erteilen.
Verschiedene Uniformen und Dienstausweise
Durch die unterschiedlichen Regelungen ist es oft nicht einfach, den Überblick zu behalten. Die verschiedenen Uniformen und Dienstausweise machen es auch nicht immer einfacher die Kompetenzen des anderen einzuschätzen. Die Gewerkschaft der Polizei ist hier der Meinung, dass jeder Bürger sofort erkennen sollte, wenn ihm ein Polizeibeamter gegenübersteht. Dies ist aber oftmals nicht möglich, da sich die Uniformen der Sicherheitsdienste oft sehr stark den Polizeiuniformen ähneln.
Damit man immer weiß, wer in welchem Bundesland welche Befugnisse hat, sollte man sich im Vorfeld immer auf den Webseiten der Stadt informieren. Dort sind die Kompetenzen der einzelnen Ordnungsdienste aufgeführt. Des Weiteren verfügt jeder öffentlich-rechtliche Mitarbeiter über einen Dienstausweis, den man sich im Zweifel zeigen lassen sollte. Wie solch ein Dienstausweis aussieht, erfährt man in den entsprechenden Behörden.