Rauchmelder-Pflicht in NRW – Ein Rauchmelder trägt maßgeblich zur Sicherheit der Bewohner bei, denn immer noch sterben jedes Jahr einige Hundert Menschen durch Brände. Ab dem Jahr 2017 müssen alle Wohnungen und Wohnhäuser in NRW mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Neubauten müssen diese Pflicht bereits Anfang April 2013 erfüllen. Viele Wohnungs- und Hauseigentümer müssen sich deshalb jetzt schon mit Rauchmeldern ausrüsten. Für jedes Wohngebäude sind dabei gleich mehrere Rauchmelder Pflicht. So müssen diese nicht nur im Flur und im Schlafzimmer angebracht werden, sondern auch in jedem Kinderzimmer.
Mit dieser neuen Pflicht in NRW sollen alle Bewohner selbst in der Nacht gut vor Bränden geschützt werden. Jedoch geht die höchste Gefahr nicht vom Feuer selbst aus, sondern es häufig ist der Rauch, der sich unbemerkt im Wohnraum ausbreitet und so viele Bewohner im Schlaf überrascht. Abhilfe schaffen können dann Rauchmelder, die den Rauch frühzeitig erkennen und durch ein lautes Signal darauf aufmerksam machen. Das gibt den Bewohnern frühzeitig die Möglichkeit zu reagieren und somit können Rauchmelder Leben retten.
Mit einem Rauchmelder von Schwenteit Sicherheitssysteme erhalten die Bewohner sogar nicht nur ein extra lautes, akustisches Warnsignal, sondern es ertönen durch eine Verbindung der Rauchmeldung in der Anlage von Schwenteit Sicherheitssysteme gleich mehrere der angebrachten Rauchmelder. Das ist möglich, da die Melder per Funk miteinander in Verbindung stehen. Dadurch werden Bewohner auch in anderen Räumen des Wohngebäudes vor dem Feuer gewarnt und können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Einen weiteren Vorteil weisen die Funk-Rauchmelder von Schwenteit Sicherheitssysteme bei Abwesenheit der Bewohner auf, denn mit der Apollo 11 Anlage gegen Brand und Einbruch kann eine Brandmeldung auch über ein GSM-Telefonwahlgerät erfolgen kann. Dadurch kann die Feuerwehr selbst bei Abwesenheit alarmiert werden, sodass sich so in vielen Fällen das Schlimmste verhindern lässt.