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Nur kurz weg… – Die Chance für Einbrecher

Nur kurz weg... - Die Chance für Einbrecher Nur kurz weg… – Die Chance für Einbrecher  – „Ich bin doch gleich wieder da…“ und schon fällt die Haustüre einfach ins Schloss und weg ist der Bewohner. Ob Haus, Eigenheim oder Wohnung, wer nur die Türe hinter sich zu zieht, kann im Ernstfall eine böse Überraschung erleben. Und dies gleich in mehrfacher Hinsicht, denn neben einem Einbruch und dem damit verbundenen Sachschaden, leidet auch die Psyche. Doch damit nicht genug: Viele Versicherungen treten aus der Haftung aus und geben dem Bewohner eine Mitschuld. Wie dies verhindert werden kann und warum auch bei kurzer Abwesenheit ein Einbruchsschutz wichtig ist, das erfahren Sie hier. Aus „Nur mal eben weg“ kann ganz schnell ein: „Deine Sachen auch…“ werden. Sicherheit geht immer vor und der alte Spruch: Vorsicht ist besser als Nachsicht, birgt viel Wahrheit in sich.

Einfacher geht es nicht

Wer die Haustüre nicht abschließt, die Fenster auf Kipp stehen lässt und vielleicht auch noch das Kellerfenster auf lässt, dem ist fast nicht mehr zu helfen. Denn gerade diese Leichtsinnigkeit ist nahezu eine offene Einladung für Einbrecher. Egal, ob man nur eben Zigaretten am Automaten holt, kurz den Hund um den Block führt, oder eine Besorgung erledigt.

Es genügen wenige Minuten und schon stehen die Einbrecher in der Wohnung und bedienen sich nach Lust und Laune. Wer die Täter auf frischer Tat ertappt hat meist anschließend mit schweren psychischen Problemen zu kämpfen, denn dies kann ein richtiges Trauma ergeben. Auch wer sie nicht erwischt, hat häufig anschließend den Verlust des Sicherheitsgefühles und weitere beklemmende Gefühle, mit denen er fertig werden muss. Vom Sachschaden einmal abgesehen.

Ein Einbruch hinterlässt Spuren auf der Seele und im Haus. Manche Versicherungen übernehmen auch dann die Haftung nicht, wenn beispielsweise das Objekt nachweislich nicht verschlossen war, oder die Einbrecher über ein offen stehendes Fenster eindringen konnten.

Die eigene Denkweise ändern

 Ein kurzes Beispiel dafür, warum es überhaupt keine Rolle spielt, ob man nur kurz weg ist, oder für längere Zeit das Haus verlässt:

Der Einbrecher weiß nicht, wann der Bewohner wieder heimkehrt. Das bedeutet, er beeilt sich so oder so. Denn er läuft mit jeder Minute, die er sich im Objekt befindet Gefahr, dass er entdeckt wird. Deswegen hantiert er so zügig wie möglich und schnappt sich an Wert was er finden kann, um dann mit seiner Beute sofort die Flucht antreten zu können.

Sind Fenstern oder Fenstertüren auf Kipp, ist die Haustüre nicht abgeschlossen, sondern kann ganz einfach geöffnet werden und auch die Alarmanlage ist nicht aktiviert, so ist der Einbruch binnen weniger Minuten über die Bühne gebracht, denn für das Einsteigen in das Objekt braucht der geübte Einbrecher so nur wenige Sekunden.

Wer also seine Denkweise ändert, kann diese Situation aushebeln. Grundsätzlich gilt: Egal wie lang die Immobilie allein gelassen wird: Immer sollten Fenster geschlossen, Türen und Fenster verriegelt werden und die Alarmanlage scharf geschaltet werden. Wer dazu neigt, das Haus zu verlassen und zu vergessen die Alarmanlagen einzuschalten, der sollte über ein Smart-System nachdenken. Hier kann per App nachträglich die Anlage aktiviert werden. Welche Module hierfür zur Verfügung stehen, und Details dazu erhalten Sie auf der Seite www.ms-sicherheitssysteme.de.

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