Was muss nach einem Einbruch beachtet werden? – Jeder Einbruch ist für die Betroffenen in schreckliches Erlebnis. Nicht nur, dass die Wohnung verwüstet und Schränke durchwühlt wurden, es wurde in den privatesten Dingen geschnüffelt. Sofort, wenn ein Einbruch entdeckt, sollte die nachfolgenden Punkte beachtet werden.
Als Erstes sollte die #Polizei unter der Nummer 110 informiert werden.
Es sollten Fotos vom Zustand der Wohnung und der beschädigten Dinge sowie den Einbruchsspuren gemacht werden.
Bis zum Eintreffen der Polizei darf nichts verändert werden. Es darf nichts angefasst werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass keine wichtigen Spuren verwischt werden.
Sind EC- oder Geldkarten gestohlen worden, so müssen diese sofort gesperrt werden.
Gemeinsam mit der Polizei wird eine Liste mit allen gestohlen Dingen erstellt. Wichtig ist hierbei, dass selbst die kleinsten Dinge, die gestohlen worden, aufgeführt sind. Im Idealfall sollte man Fotos der Geräte mit den entsprechenden Gerätenummern der Liste beilegen. Hilfreich ist hierbei eine Wertsachenliste, die jeder Haushalt erstellen sollte.
Der Einbruch sollte sofort der Versicherung gemeldet werden. Hier ist wichtig, dass die Liste mit den gestohlenen Dingen der Versicherung übergeben wird.
Beschädigte dinge sollten solange aufbewahrt werden, bis die Versicherung den Fall als komplett abgeschlossen erklärt. Unter Umständen schickt die Versicherungsgesellschaft einen Gutachter, der den tatsächlichen Wert des Schadens ermitteln soll.
Welche Dinge werden durch die Hausratversicherung ersetzt?
Die Hausratversicherung begleicht den #Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Dinge. Hierbei gilt zu beachten, dass #Wertsachen wie zum Beispiel #Schmuck, #Bargeld, Pelze, #Wertpapiere oder #Kunstwerke nur mit maximal 20 % der Versicherungssumme abgedeckt sind.
Solche Dinge sollten sich möglichst nicht in der Wohnung befinden, sondern in einem separaten Schließfach in einer Bank. Möchte man diese Sachen jedoch zu Hause aufbewahren, dann lohnt es sich, wenn man bei der Versicherungsgesellschaft eine Spezialversicherung abschließt. Durch Beitragszuschläge sind die Wertgegenstände dann versichert. Genauere Informationen bekommt man bei seiner jeweiligen Hausratversicherung.
EC- und Kreditkarten sperren
Gestohlene Karten sollten wie bereits erwähnt sofort nach Entdecken gesperrt werden. Die Karten können sowohl per Telefon oder per Fax gesperrt werden. Dazu benötigt man lediglich seine IBAN oder ersatzweise die Kontonummer und die Bankleitzahl. Auf jeden Fall sollte man sich Datum und Zeitpunkt der Sperrung notieren.
Möchte man die Karten per Telefon sperren, dann wählt man einfach die Nummer 116 116. Diese Nummer ist aus Deutschland 24 Stunden jeden Tag der Woche erreichbar. Der Anruf ist kostenfrei. Aus dem Ausland wählt man die Sperr-Notruf-Nummer +49 30 4050 4050. Dieser Anruf verursacht Kosten, die abhängig vom ausländischen Netzanbieter sind.
Weitere Informationen rund um das Sperren von EC- und Kreditkarten bekommt man auf der Webseite www.sperr-notruf.de .