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Kampf gegen den Wohnungseinbruchsdiebstahl – Wie können wir gewinnen? (Teil 3)

Kampf gegen den Wohnungseinbruchsdiebstahl – Wie können wir gewinnen? (Teil 3) – Nachdem wir Ihnen in den letzten Wochen einige Informationen aus dem „Nähkästchen“ der Polizei verinnerlicht haben sowie auf Tätermotivationen, Aufklärungsquoten, Ermittlungsansätze und Tatortspuren eingegangen sind, bleiben nur noch zwei wesentliche Fragen offen. Eine davon wäre, was eigentlich mit den gefassten Tätern passiert und eine andere, welche Präventivmaßnahmen staatlicherseits zukünftig bei der Eindämmung von Wohnungseinbrüchen eine Rolle spielen könnten.

Der von uns für diese Artikelserie herangezogene Fachartikel von Prof. Dr. Feltes macht deutlich, dass in erster Linie bildungspolitische Konzepte erforderlich sind, um soziale Netze wiederherzustellen, die derartigen Tätern verloren gegangen sind. Schulschwänzer sollten integriert und die Sozialarbeit müsse verstärkt werden – die Bewährungshilfe schließlich auch, nachdem das sprichwörtliche „Kind in den Brunnen gefallen ist“! Das alles sollte einhergehen mit maßgeschneiderten Sanktionen, bei denen die Präsenz und Allgegenwärtigkeit der Polizei gegenüber der breiten Bevölkerung, aber auch dem harten Kern der Einbrecherzunft öffentlichkeitswirksam manifestiert wird. Im Rahmen einer hollywoodreifen Aktion hatte man Anfang 2013 im Münsterland beispielsweise über 100 ausführungsreife Haftbefehle zurückgestellt, um sie im Rahmen einer öffentlich wirksamen Großrazzia der Polizei zu vollstrecken.

Bei einer ähnlichen Aktion in Nordrhein-Westfalen wurden einige Tage später 2.600 Polizeibeamte mobilisiert, um im Ergebnis lediglich einen tatverdächtigen Einbrecher festzusetzen. Hinterher wurde dann festgestellt, dass solchen „Eintagsfliegen“ in keiner Relation zum getätigten personellen und finanziellen Aufwand stehen würden.

Das Gegenteil ist der Fall, wenn wir uns die Meldung aus dem „heute journal“ des ZDF vom 7. Juli 2014 verinnerlichen. Danach hatte die Polizei in Dresden 2013 im Stadtgebiet 6.000 Kellereinbrüche zu verzeichnen (doppelt so viel, wie im Vorjahr), die man auf Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit der Droge „Crystal Meth“ zurückführt. Bei diesen Diebstählen wird fast alles mitgenommen, was sich schnell zu Bargeld machen lässt, um an den Nachschub der euphorisierenden Drogen zu gelangen.

Was erwartet die Täter nach einem Einbruch?

Nicht unbedingt viel, zumindest wenn es um die Bestrafung geht. Bei den lt. Kriminalitätsstatistik verübten 144.000 Einbruchsdiebstählen 2013 wird von 360.000 tatsächlich verübten Taten (Dunkelziffer plus nicht angezeigte Fälle) ausgegangen. Von den registrierten Einbrüchen konnten in 22.600 Fällen die Täter ermittelt werden (15,7 Prozent). Nur 5.600 Tatverdächtige landeten schließlich vor Gericht, womit die Einstellungsquote bei 75 Prozent liegt. Auf 100 Täter kommen danach gerade einmal 15 Verurteilungen, Sanktionierungen bzw. Strafbefehle – Zahlen, die also nicht unbedingt vor Einbruchsdelikten abschrecken, aber durchaus bekräftigen, dass sich Haus- und Wohnungseigentümer auch zukünftig eher auf sich selbst und ihre aufmerksamen Nachbarn bei der Einbruchsprävention verlassen sollten. Und auf die Alarmanlagen von Schwenteit Sicherheitstechnik natürlich ebenfalls, denn mit unseren innovativen Systemen, wie der Apollo 11 und der kleineren Apollo 3, sichern Sie Ihr Haus oder die Gewerbeimmobilie kostengünstig und besonders effizient.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, aufgrund der (noch) niedrigen Kreditzinsen ein Eigenheim zu bauen, kann die Erstinstallation einer Alarmanlage steuerlich in die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes mit einfließen lassen. Erfolgt die Nachrüstung mit dieser Sicherheitstechnik dagegen erst im Nachhinein, wird der Gesamtpreis über die Zeit der vollständigen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Gegenwärtig liegt diese Frist bei Hausalarmanlagen mit einem Wert über 1.000, – Euro bei 11 Jahren, die mit der Jahressteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Darüber hinaus profitieren Sie mit der Anschaffung zusätzlich von einem sehr zuverlässig arbeitenden Brandmeldesystem, das im Schadensfall, wie unsere Apollo 11 Anlage, die Gesundheit und das Leben Ihrer Familie schützen kann. Über weitere Vorteile der Alarm- und Brandschutzanlagen von Schwenteit Sicherheitssysteme informieren wir Sie jederzeit und besonders vor der gerade beginnenden Urlaubszeit sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.

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