Härtere Strafen für Einbrecher in Bayern – Für die Opfern von Einbrüchen beginnt der Horror eigentlich erst nach dem Einbruch, wenn sie wieder in die eigenen vier Wände zurück müssen. Rund 50 % der Betroffenen leiden nach einem Einbruch unter Schlafstörungen und Angstgefühlen. Bei einigen geht es sogar so weit, dass sie unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden.
Viele ziehen nach Einbruch aus
2014 wurde unter 1300 Einbruchopfern eine Umfrage gestartet. Damit die Umfrage auch repräsentativ ist, wurden fünf deutsche Städte ausgewählt. Das Ergebnis des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen ergab, dass rund ¼ der Opfer nach dem Einbruch aus der Wohnung ausziehen. Und dies hat nicht nur mit dem materiellen Schaden zu tun, sondern vielmehr mit der ohnmächtigen Gefühl, dass die Privatsphäre verletzt wurde. Der materielle Schaden wird im Schnitt mit 3000 Euro beziffert. Versicherungen ersetzen hier längst nicht den kompletten Schaden, weil die Verträge nicht vollständig oder richtig abgeschlossen wurden.
Versicherungen werden dennoch immer teurer
Die Prämien für solche Versicherungen steigen hier aber stetig an. Im Jahr 2013 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 480 Millionen Euro an Schadensersatz nach Wohnungseinbrüchen gezahlt. Dies war ein Plus von 20 Millionen gegenüber dem Jahr 2012. Grund hierfür ist, dass die Zahl der Einbrüche seit Jahren stetig ansteigt.
Alle Einbrüche gleich behandeln
Bayern möchte jetzt hier für eine stärkere Abschreckung sorgen. Vor wenigen Tagen hat dazu der Freistaat Bayern in der Bundesratssitzung einen Antrag vorgelegt, der es im Strafrecht nicht mehr ermöglicht, dass bei Einbrüchen nach schweren und minder schweren Fällen unterschieden wird. Die Kernaussage hierzu lautet, dass diese Delikte eine besondere Unrechtsqualität enthalten, wenn bei minder schweren Fällen das Strafmaß deutlich geringer ausfalle. Bayern will hiermit erreichen, dass bei einem Einbruch immer ein Mindeststrafmaß von 6 Monaten und eine Höchststrafe von zehn Jahren greift. Bisher ist es so, dass bei einem minder schweren Fall das Strafmaß zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegt.
Der bayrische Justizminister Winfried Bausback sagt dazu, dass es für die Opfer niemals ein minder schwerer Fall sei, denn ein Einbruch erschüttere das Sicherheitsgefühl in jedem Fall. Oftmals führe solch ein Einbruch zu gravierenden physischen und psychischen Folgen. Des Weiteren will Bausback erreichen, dass zur Strafverfolgung auch die Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden darf. Festzustellen ist, dass bei Einbrüchen immer mehr organisierte Strukturen am Werk sind und wenn man diese Straftaten aufklären will, dann muss man an die Kommunikationen der Täter heran können.
Bayern ist das Thema extrem wichtig
Bayern sind diese Themen so wichtig, dass sie oben genannte Punkte bei einem Treffen der Unions-Ministerpräsidenten auf die Tagesordnung haben setzen lassen. Ein wichtiger Grund dafür war es, dass auch in Bayern die Delikte Einbruch stark zugenommen haben und somit den Ruf als Musterland für Sicherheit stark gefährden. Allein im Jahr 2013 wurden in Bayern 6285 Einbrüche verübt, das war eine Steigerung von 11,8 % gegenüber dem Vorjahr. Und 2014 wurde schon wieder eine Steigerung im zweistelligen Prozentbereich ermittelt. Auch in Baden-Württemberg wurde ein Anstieg bei den Einbrüchen um knapp 20 % gegenüber 2013 festgestellt.
Hamburg begrüßt diesen Schritt
Der Polizeipräsident von Hamburg begrüßt das Ziel, dass die Kommunikation überwacht werden soll. Während es in Deutschland 2006 nur 106.100 Einbrüche gab, stieg die Zahl im Jahr 2013 bereist auf 149.500 an. In der Zeit von 2010 bis 2012 wurden lediglich 15,9 % aufgeklärt. Besonders betroffen von den Einbrüchen sind natürlich die Großstädte, denn hier hat es die Polizei immer öfter mit professionellen Banden zu tun.
Daher begrüßt der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer das Ziel, dass man die Kommunikation der Banden überwachen soll. Diese Forderung werde auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt. Die Kernaussage lautet hier, dass Wohnungseinbrüche ein ganz besonders sensibler Bereich sind. Würde der Vorschlag umgesetzt werden, dann hätte die Polizei bei den Ermittlungsarbeiten deutlich mehr Möglichkeiten.
Erfolg unklar
Ob Bayern mit seinem Versuch der Strafverschärfungen Erfolg haben wird, ist noch unklar. Der Antrag wurde vom Bundesrat in die Ausschüsse übergeben und zu welchem Ergebnis die rot-grüne Mehrheit der Länderkammer kommt, ist vollkommen offen. Auch der Justizminister Thomas Kutschaty hält es für fraglich, ob sich die Täter von einer Verschärfung des Strafrechts abschrecken lassen würden.
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Einbruch bei Anwesenheit der Opfer – Homejacker