Gefahr durch Feuerwerkskörper – Sicherlich möchte jeder das neue Jahr mit vielen Feuerwerksraketen, Böllern und auch Krachern begrüßen. Jedoch sind auch jährlich die Medien mit Berichten über Unfälle, die auf unsachgemäßes Hantieren, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an Kinder, selbst gebastelte Böller und dergleichen voll. Gerade der sorglose Umgang und eventuell auch noch Alkohol führen immer wieder zu zahlreichen Unfällen mit Personen- und auch Sachschäden.
Ursprünglich wollte man mit Feuerwerk böse Geister vertreiben, damit sie nicht in das Neue Jahr wechseln. Heute hingegen wird Feuerwerk abgebrannt,um sich an den tollen Effekten zu erfreuen. Für zahlreiche Menschen gehört die Böller und die Raketen zur Silvesterfeier genauso wie der obligatorische Sekt. Und jedes Jahr wieder liest man von fürchterlichen Schreckensmeldungen, wobei hier Schalltraumata oder das Verbrennen von Händen und Fingern noch zu den harmlosen Varianten gehören.
Gefahr für Kinder
Viele Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen die Hände bei Kindern, denn diese halten den Feuerwerkskörper so lange in der Hand, bis er explodiert. Etliche Kinder und Jugendliche machen sich auch einen Spaß daraus, den Böller möglichst lange in der Hand zu halten. Hier handelt es sich allerdings um falsch verstandene Mutproben. Auch Augenverletzungen gehören immer wieder zu den schrecklichen Unfällen, die durch Kracher hervorgerufen werden. Rund 70 % der Verletzungen entstehen, weil Kinder die Böller zu nah am Gesicht halten. Explodiert dann der Kracher zu früh, kommt es oft zu Augenverletzungen, die sofort von einem Facharzt behandelt werden müssen, denn selbst harmlos aussehende Verletzungen, können Teile der Hornhaut irreparabel schädigen.
Brände durch Raketen und Co.
An Silvester und Neujahr kommt es aber nicht nur zu leichten bis schweren Körperverletzungen, sondern auch immer wieder zu Bränden. Neben den Böllern sind die Silvesterraketen in der Regel als Hauptgrund für verheerende Brände zu nennen. Bereits beim Aufstellen werden gravierende Fehler gemacht. Die benötigten Flaschen werden nicht fest genug im Boden verankert oder gar so unachtsam aufgestellt, dass die abgeschossenen Raketen zwangsläufig Gebäude treffen oder was noch schlimmer ist, in ein offenes Fenster fliegen. Brände entstehen oft auch, wenn sogenannte Feuerwerksbatterien in der Nähe von brennbaren Gegenständen gezündet werden.
Auch Haustiere sind gefährdet
Man mag es zwar nicht glauben, aber es gibt immer wieder den Einen oder anderen, der es lustig findet, mit einem Böller oder einer Rakete Tiere zu ärgern. Dies geschieht, indem die Kracher direkt in Richtung von Tieren geworfen werden. Unfälle mit Haustieren entstehen auch, wenn sich die Tiere durch die Knallerei erschrecken und in Panik davonlaufen. Aus diesem Grund sollten Besitzer von Haustieren immer darauf achten, dass ihre Lieblinge sicher im Haus sind und keine Möglichkeit zur Flucht haben. Nimmt man sein Tier mit nach draußen, dann sollte man darauf achten, dass niemand einen Böller in Richtung des Tieres wirft.
Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern
Gerade Kinder und Jugendliche sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Eltern sollten daher schon im Vorfeld mit den Kindern über die Gefahren sprechen und darauf achten, dass Minderjährige nicht mit dem Feuerwerk hantieren.
Weitere Tipps sind:
- Feuerwerkskörper und Raketen nie in unmittelbarer Nähe von brennbaren Gegenständen zünden
- Abschussrampen für Raketen so ausrichten, dass sie nicht auf Menschen oder Gebäude zielen
- Sicherheitshinweise der Hersteller beachten
- Feuerwerk nie in geschlossenen Räumen zünden
- Tischfeuerwerk nicht auf brennbaren Unterlagen zünden
- Nach dem Anzünden ausreichend Sicherheitsabstand einhalten
- Raketen und Kracher nie blindlings in die Gegend oder auf Menschen werfen
- Alkoholisierte Menschen sollten nicht mit Feuerwerk hantieren
- Rücksicht auf Tiere nehmen
- Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden
- Wind- und Witterungsbedingungen beachten
- Keine Feuerwerkskörper selber basteln
- Feuerwerkskörper sicher aufbewahren, sodass es nicht zur Selbstentzündung kommt
- Feuerwerkskörper niemals am Körper in Taschen tragen
- Balkone und Terrassen sichern und brennbare Möbel wegstellen
- Fenster und Türen geschlossen halten
- Bei Brand oder Unfall sofort den Notdienst unter 112 rufen
Sicherheitsklassen von Feuerwerkskörpern
Pyrotechnische Gegenstände werden laut Gesetzgeber in vier Klassen eingeteilt.
Klasse I: Kleinstfeuerwerke wie Knallerbsen und Wunderkerzen, die weniger als 3 Gramm wiegen. Diese Artikel sind in der Regel ungefährlich und dürfen auch das ganze Jahr über verkauft werden. Kinder dürfen diese Artikel kaufen. Die Kennzeichnung hierfür ist „Schwarz“.
Klasse II: Rakten, die eine Steighöhe von 100 Metern nicht übersteigen, Chinaböller, Kanonenschläge und Feuerräder, die weniger als 50 Gramm wiegen. Hier ist die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren generell verboten. Nicht nur Händler haben dafür Sorge zu tragen, sondern auch die Eltern und andere Erwachsene. Die Kennzeichnung hierfür ist „Grün“.
Klasse III: Feuerwerke mit einem Gewicht bis zu 250 Gramm – dazu gehören Wirbelraketen oder auch Blitzknallbomben. Die Abgabe ist hier nur gegen Vorlage einer behördlichen Genehmigung erlaubt. Die Kennzeichnung hierfür ist „Blau“.
Klasse IV: Großfeuerwerke, die schwerer als 250 Gramm sind. Auch hier ist die Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Genehmigung erlaubt, und zwar nur für Feuerwerker. Die Kennzeichnung hierfür ist „Rot“.