Die Einführung von gestaffelten KfW-Zuschüssen – Die KfW fördert mit ihrem Zuschussprogramm ‘Altersgerecht umbauen’ in erster Linie Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen. Das Programm kann sowohl von Eigentümern wie auch von Mietern genutzt werden. Die Staffelung dieses Programms sieht folgendermaßen aus
- Die ersten 1.000 Euro werden mit einem Zuschuss von 20 % gefördert
- Kosten, die über die 1.000 Euro Grenze hinausgehen, werden mit jeweils 10 % gefördert
Das Programm gilt pro Gebäude und pro Antragsteller. Zusätzlich wurde eine Sperrfrist von 12 Monaten eingeführt, damit alle Interessierten in den Genuss der Förderung kommen.
Diese Neuregelung wird vom Bauministerium folgendermaßen begründet. Die hohe Nachfrage nach Zuschüssen zeigt deutlich, dass es zum Thema Einbruchschutz einen großen Bedarf in der Bevölkerung gibt. Das Bauministerium will mit solch einer Förderung Eigentümern und Mietern in Zukunft stärker helfen auch kleinste Einbruchschutzmaßnahmen durchzuführen.
Einbruch ist ein massiver Eingriff in das Leben
Der Bundesinnenminister erklärt dazu, dass ein Einbruch einen massiven Eingriff in das Leben der Betroffenen darstellt, was oftmals zu dauerhafter Verunsicherung und Angst führt. Dabei gehe es nicht nur um die materiellen Schäden, sondern vielmehr um die Verletzung der Privatsphäre. Gegen einen Einbruch hilft nur Vorsorge und mit dem Förderprogramm sollen Eigentümer und Mieter noch stärker unterstützt werden.
Kleine Investitionsmaßnahmen unterstützen
Die KfW betont hierzu ausdrücklich, dass mit der neuen Form der Zuschussförderung der Einbruchschutz deutlich verbessert werden kann, denn es werden ab sofort auch kleinste Investionsmaßnahmen gefördert. Schon mit kleinen Summen können Eigentümer und Mieter ihre vier Wände sinnvoll gegen einen Einbruch schützen. Die gestaffelte Zuschussförderung wird dies sinnvoll unterstützen.
Die Antragstellung
Unbedingt beachten sollten Eigentümer und Mieter, dass der Antrag zur Zuschussförderung vor dem Vorhaben beim KfW-Zuschussportal gestellt werden muss. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Investitionssumme mindestens 500 Euro betragen. Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Jede Wohnungseinheit wird mit einem maximalen Investitionszuschuss von 15.000 Euro gefördert.
Die KfW arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und bezuschusst alle einbruchhemmenden Maßnahmen. Das Programm läuft bereits seit November 2015. Bis zum 30. Juni 2017 wurden schon 120.000 Anträge gewährt.
Zuschüsse für Fenster, Haustüren und Fassaden
Hochwertige Fenster und Haustüren, die ausgetauscht werden sollen, kosten viel Geld und als Eigentümer sucht man nach einer passenden Förderung.
Die KfW unterstützt Eigentümer und Mieter mit einem Investitionszuschuss und zusätzlich mit einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit. Sowohl die Zuschüsse wie auch der Förderkredit müssen vor der Baumaßnahme beantragt werden. Die KfW sagt dazu, egal ob es sich um eine Neubaumaßnahme handelt oder um eine Sanierungsmaßnahme sowohl der Zuschuss wie auch der Kredit lohnen sich von Anfang an, denn das Objekt ist ab dem ersten Tag geschützt. Zusätzlich erhöht sich der Wohnkomfort deutlich.