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Die Aufgaben und die Auflagen eines Sicherheitsdienstes

Die Aufgaben und die Auflagen eines SicherheitsdienstesDie Aufgaben und die Auflagen eines Sicherheitsdienstes, die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden zu den verschiedenen Aufgaben herangezogen. Dazu gehört auf der einen Seite der Objektschutz und auf der anderen Seite bei Veranstaltungen auch der Personenschutz. Über den öffentlichen Wachdienst der Polizei werden Sicherheitsdienste auch immer öfter für Aufgaben von Privatfirmen herangezogen.

Die vielfältigen Aufgaben des Sicherheitsdienstes

Für die Absicherung von Objekten wird das qualifizierte Personal eines Sicherheitsdienstes benötigt. Bei Veranstaltungen übernehmen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes unter anderem die Einlasskontrollen, die Kassenkontrollen oder sie fungieren als Ordner oder im Crowd-Management. Selbst für den Brandschutz werden immer öfter Sicherheitsdienste herangezogen, die Brandsicherheitswachen durchführen oder auch eine Parallelschaltung zur Feuerwehr haben.

Parallelschaltungen werden auch mit der Polizei vereinbart, sodass die Sicherheitsdienste hier Gefahrmeldeanlagen oder Videoüberwachungssysteme kontrollieren. Weitere Aufgaben des Sicherheitsdienstes ist der Revierdienst. Dies bedeutet, dass Liegenschaften kontrolliert und gegebenenfalls geöffnet und auch wieder verschlossen werden müssen. Im Punkt Personenschutz werden die Mitarbeiter engagiert, wenn es darum geht, Personen in Gefahrensituationen zu schützen.

Selbst im Einzelhandel finden immer wieder die Sicherheitsdienste ihren Einsatz, da sie dort zum Schutz vor Ladendiebstahlsdelikten eingesetzt werden. Weitere wesentliche Aufgabenstellungen der Sicherheitsdienste sind im Transportwesen angesiedelt, denn dort werden sehr Geld- und Werttransporte durch die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes begleitet.

Die rechtlichen Grundlagen

Als rechtliche Grundlage für die Ausübung der Tätigkeit gilt der § 34a GewO sowie die Bewachungsverordnung. Dies bedeutet, dass den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes nur die jedermann zustehenden Rechte eines jeden Einzelnen zustehen. Dies gilt für die vorläufige Festnahme oder auch die Nothilfe sowie das Hausrecht. Ausnahmen gibt es nur durch die Beleihung von hoheitlichen Rechten, was in Deutschland auf den Luftverkehr, die Bundeswehr und die Kernkraftwerke zutrifft.

Die richtige Dienstkleidung

Jeder Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hat eine Uniform. Sein Arbeitgeber hat diesbezüglich aber darauf zu achten, dass die Dienstkleidung nicht mit der Uniform der Angehörigen von Streitkräften oder den behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann. Es dürfen keine Abzeichen genutzt werden, die amtlichen Abzeichen sehr ähnlich sehen.

Durch viele Änderungen der Uniformvorschriften bei der deutschen Polizei sehen viele Dienstkleidungen der Polizeiuniform zum Verwechseln ähnlich. Arbeiten die Sicherheitskräfte im Außendienst, dann müssen sie einen Beschäftigungsausweis ihres Arbeitgebers öffentlich tragen.

Die Versicherungen der Sicherheitsdienste

Jeder Sicherheitsdienst ist zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen verpflichtet. Diese gilt bei Personenschäden mindestens 1.000.000 Euro und bei Sachschäden 250.000 Euro. Allerdings besteht die Problematik der Mindestversicherungssummen in der Wertekonzentration der zu bewachenden Objekte. Werden zum Beispiel Rechenzentren, Industrieanlagen oder dergleichen bewacht, dann reicht die Mindestsumme nicht einmal ansatzweise aus.

Der Versicherungsschutz vieler Gesellschaften hinkt hier dem aktuellen Stand deutlich nach. Es wird auch kein Versicherungsschutz für Schlüsselverluste gefordert, was aber zu immensen Schäden führen kann, wenn ein Generalschlüssel einer Schließanlage verloren geht. Die Schäden reichen hier weit bis in den sechsstelligen Bereich. Im eingetretenen Schadenfall muss der Auftraggeber hierfür den Schaden alleine aufkommen. Zwischenzeitlich gibt es hier erste Lösungsansätze.

Seit Ende 2006 beschäftigt sich der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft mit diesem ernsten Thema. Es wurde der Punkt Mindeststandard Versicherungsschutz entwickelt, über den aber noch entschieden werden muss. Die Versicherungssummen würden dann folgende Werte erreichen. 2.500.000 Euro bei Personen- und Sachschäden und 250.000 Euro beim Abhandenkommen von Schlüsseln oder Codekarten.

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