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Brandschutzkontrollen an Schulen – kein Personal

Brandschutzkontrollen an Schulen – kein PersonalBrandschutzkontrollen an Schulen – kein Personal – Brandschutzkontrollen an Schulen in Berlin können wegen fehlenden Personals nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Schauen wir uns den Bezirk Pankow genauer an, dann werden wir feststellen, dass gerade mal 2 Mitarbeiter für mehr als 200 öffentliche Gebäude zuständig sind. Ähnlich sieht es in anderen Bezirken bzw. bundesweit aus.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben

Brandschutzbegehungen werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen an Schulen alle 5 Jahre stattfinden. Solche Brandschutzbegehungen sind nicht nur an Schulen vorgeschrieben, sondern auch für Verkaufsstätten ab einer Größe von 2000 Quadratmetern, Krankenhäuser, Heime, Kitas, Hochschulen sowie Beherbergungsstätten ab einer Bettenanzahl von 60. Verantwortlich für diese Begehungen sind die Bauaufsichten. Leider können die gesetzlichen Vorgaben selten eingehalten werden, denn es mangelt schlichtweg an Personal.

Was wird kontrolliert?

Die Mitarbeiter der Bauaufsicht kontrollieren bei einer Brandschutzbegehung unter anderem die Treppenhäuser, die Rettungswege, Türen, Brandwände und Rauchabzugseinrichtungen.

Geprüft werden auch die sicherheitsrelevanten technischen Anlagen. Dazu gehören neben den Feuerlöschern auch die Rauchmelder.

Über eine solche Begehung wird immer die zuständige Feuerwehr informiert, die aber nicht immer anwesend ist. Die entsprechenden Ergebnisse der Brandschutzkontrolle sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Dazu wird in aller Regel ein Brandschutz-Kontrollbuch geführt.

Zu den Einträgen gehören auch Brände in der Vergangenheit, die sofort gelöscht werden konnten. Ebenfalls notiert werden sollte, wie es zu diesen Bränden kam und was zur Verhütung für die Zukunft getan wurde. Durchgeführte Brandschutzübungen mit den Teilnehmern sollten ebenfalls in irgendeiner Form schriftlich festgehalten werden. Kam es seit der letzten Brandschutzkontrolle zu einer baulichen oder personellen Veränderung, dann gehört dies ebenfalls in das Brandschutz-Kontrollbuch. Sobald entsprechende Mängel beseitigt wurden, muss dies notiert werden, und zwar mit Datum und den relevanten Angaben, wer für die Beseitigung des Mangels zuständig war.

Wichtige Gebäude werden vorrangig kontrolliert

Gerade weil Personal für die Kontrollen fehlt, werden in erster Linie nur wichtige Gebäude kontrolliert. Hier stellt sich natürlich die Frage, welches Gebäude ist wichtig und wer entscheidet darüber.

Fachleute sind der Meinung, dass die Verantwortung verstärkt an die Bauherren und Eigentümer übertragen werden sollen. Sicherlich stellt man sich die Frage, wie vertrauenswürdig sind diese Überprüfungen und was passiert, wenn es zum Beispiel in einer Wohngruppe oder in einem Pflegeheim zu einem Brand kommt.

Was passiert, wenn es zu Todesopfern aufgrund der fehlenden Brandschutzmaßnahmen kommt? Versicherungsgesellschaften und die Bauaufsicht sind sich hier einige und sagen, dass die Eigenverantwortung ausschließlich beim Betreiber liegt.

Erst im nächsten Schritt sind die Landräte der einzelnen Kreise für den Brandschutz verantwortlich zu machen. Bleibt hier für alle Beteiligten nur zu hoffen, dass es niemals zum sogenannten Ernstfall mit Todesopfern kommt und dass die Betreiber sich ihrer Verantwortung stets bewusst sind. Es geht hier schließlich um Menschen, Geld sollte nur eine zweitrangige Rolle spielen.

Gemütlich, aber sicher – Brandschutz-Tipps

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