Brandschutz Pflicht für jedes bauliche Objekt – Es ist vollkommen egal, ob es sich um ein Museum, eine Kita oder auch Räume der VHS und anderen Schulen handelt, das Thema Brandschutz steht dabei immer ganz weit oben. Viele Bauherren oder Eigentümer würden das Thema am Liebsten ganz weit nach hinten stellen, denn oftmals gehen die Maßnahmen hierzu richtig ins Geld. Insbesondere wenn man an irgendwelche Vorschriften denkt, die besagen, dass zum Beispiel eine Tür in eine ganz bestimmte Richtung aufgehen muss.
Ähnlich geht es auch den Bauherren und Eigentümern, wenn es um die Trinkwasserversorgung in einem Gebäude geht. Auch hier scheint es auf den ersten Blick viele unsinnige Bestimmungen zu geben, die aber auf den zweiten Blick garnicht mehr so unsinnig sind. Ein gutes Beispiel für Zahlen, die gerade für Städte und Gemeinden ein wichtiger Faktor sind, ist die Stadt Mühlheim. Hier müssen bis zum Jahr 2017 rund 22 Millionen Euro nur für Schulen in das Thema Brandschutz gesteckt werden
Die wichtigen und notwendigen Maßnahmen
Absolut notwendig und auch wichtig ist es, dass Trinkwasser- und Feuerlöschleitungen ab sofort getrennt sein müssen, damit eine gesundheitsgefährdende Verkeimung von Anfang an ausgeschlossen werden kann. Jahrelang wurde in vielen Städten diese Auflage gerade wegen der Kosten immer vor sich hergeschoben. Jetzt ist das nicht mehr möglich. Um all den Anforderungen gerecht zu werden, müssen viele Städte und Gemeinden heute schon externe Brandschutzbüros beauftragen, denn die eigenen Mitarbeiter sind wegen anderer Aufgaben nicht mehr in der Lage, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Dies bedeutet aber, dass letztendlich weitere Summen für die externen Büros anfallen.
Was hat sich in der Brandschutzverordnung geändert?
Dazu gibt die Feuerwehr gerne Auskunft. Wir haben hier einige der wichtigsten Änderungen kurz aufgegriffen. In öffentlichen Gebäuden sind heutzutage zwei Rettungswege baulich erforderlich. Für viele dieser Gebäude bedeutet dies im Unterschied zur alten Brandschutzverordnung große bauliche Maßnahmen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Personen im Gebäude in einem Notfall das Haus über eine Treppe verlassen müssen können.
Ursprünglich reichte es aus, wenn eine anleiterbare Stelle wie ein Fenster vorhanden war. Im Notfall dauert dies aber zu lange und daher müssen diese Gebäude um eine neue Außentreppe ergänzt werden. Als weitere Maßnahme gilt, dass in den Fluren sämtliche Decken brandschutztechnisch verkleidet sein müssen. Gerade in der heutigen Zeit werden ja immer mehr Kabel verlegt, die müssen brandschutztechnisch vollkommen abgeschottet sein. Bestehende Kabel müssen also jetzt nachträglich isoliert werden und Löcher die dadurch in den Wänden entstehen, müssen wieder geschlossen werden, denn sonst würde im Brandfall das ganze Gebäude durch eine Rauchverschleppung belastet und somit zur Gefahr werden. Vorhandene Rauchschutztüren, die das Ausbreiten des Feuers verhindern sollen, müssen jetzt mit Rauchmeldern ausgestattet werden, damit diese Türen sich bei einem Alarm automatisch schließen.
Grund für die neue Brandschutzverordnung
Entscheidend für das Inkrafttreten der neuen Brandschutzverordnung war der Düsseldorfer Flughafenbrand im Jahre 1996. Damals kamen 17 Menschen ums Leben und 88 wurden verletzt.
Rauchwarnmelder Pflicht in jedem Gebäude
Gehen wir mal von den großen öffentlichen Gebäuden weg und schauen uns Häuser und Wohnungen von Privatpersonen an. Seit zwei Jahren sind Rauchwarnmelder in jedem Gebäude Pflicht. Der Eigentümer ist zur Installation eines solchen Rauchmelders verpflichtet. Der Mieter trägt dann die Sorge dafür, dass die Rauchwarnmelder auch ordnungsgemäß funktionieren. Gerade in Schlafräumen sind solche Rauchwarnmelder besonders wichtig, denn immer wieder kommt es vor, dass Menschen im Schlaf an Rauch erstickt sind.