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Brandschutz

Brandschutz

Immer wieder kommt es zu Bränden in Wohnhäusern, die verschiedene Ursachen haben. Jeder kann selbst zum Brandschutz beitragen, indem er die Brandschutzbestimmungen ernst nimmt und die Gefahrenquellen minimiert. Um den Brandschutz zu gewährleisten, können Vermieter in Treppenfluren das Aufstellen verschiedener Objekte untersagen.

Definition von Brandschutz

Bei den Maßnahmen von Brandschutz wird zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden. Vorbeugender Brandschutz verhindert die Entstehung von Bränden und deren Ausbreitung. Er soll die Auswirkungen von Bränden eindämmen. Der vorbeugende Brandschutz umfasst:

  • baulichen Brandschutz
  • anlagentechnischen Brandschutz
  • organisatorischen Brandschutz

Abwehrender Brandschutz ermöglicht die Rettung von Menschen und Tieren und umfasst wirksame Löscharbeiten.

Bedeutung von Brandschutzbestimmungen in Mehrfamilienhäusern

Mieter sollen sich nicht nur in der eigenen Wohnung sicher fühlen. Es ist daher auch wichtig, dass die Brandschutzbestimmungen in den Hausfluren und Treppenhäusern eingehalten werden. Bilder an den Wänden, Dekorationen an den Türen oder Schuhschränke vor den Haustüren können für eine angenehme Atmosphäre sorgen, doch gehen von ihnen auch Gefahren bei Bränden aus.

Statistiken über die Arten von Brandschäden in Deutschland gibt es nicht. Wer jedoch die Tageszeitung liest oder die Regionalnachrichten verfolgt, wird feststellen, dass es viele Feuerwehreinsätze aufgrund von Bränden gibt.

Brände in Mehrfamilienhäusern können zahlreiche Ursachen haben:

  • Explosionen oder Verpuffungen
  • Kabelbrände
  • vergessene Kerzen oder andere offene Flammen
  • defekte elektrische Geräte
  • Rauchen

Mitunter kann schon ein Moment der Unaufmerksamkeit zu einem Brand führen. Schnell kann sich der Brand ausbreiten. Es ist daher für Vermieter und Mieter gleichermaßen wichtig, die Brandschutzbestimmungen ernst zu nehmen.

Brandschutz in Mietshäusern

Für den Brandschutz gelten verschiedene Normen und Richtlinien. Einheitliche Brandschutzverordnungen für Vermieter gibt es in Deutschland nicht. Die einzelnen Bundesländer verfügen über eigene Brandschutzbestimmungen.

Unabhängig von den verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind Rauchmelder in Mietwohnungen vorgeschrieben. Die Normen und Verordnungen dienen der Sicherheit der Mieter. Sie beinhalten die Minimierung von Gefahrenquellen. Verschiedene Vorgaben gelten als Mindestanforderungen für den Brandschutz.

Der Brandschutz wird in Mietshäusern beispielsweise durch Brandschutzbestimmungen für Treppenhäuser oder die Brandschutzordnung für ein Mehrfamilienhaus umgesetzt. Um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und sichere Flucht- und Rettungswege zu ermöglichen, sollten Kinderwagen, Schuhe und andere Gegenstände so abgestellt werden, dass niemand darüber stolpert.

Brandschutzvorschriften für Mietshäuser können Bestandteil der Hausordnung sein. Ähnlich wie eine Hausordnung können Brandschutzordnungen für Wohnhäuser gelten, die das Verhalten im Brandfall regeln. Sie legen anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz in Wohngebäuden fest.

Tipp: In Deutschland obliegt die Erstellung eine Brandschutzordnung den Bundesländern und Kommunen. Sie gelten zumeist für Arbeitsstätten. Für Wohngebäude werden solche Brandschutzordnungen eher selten erstellt. Üblich sind auch keine Brandschutzordnungen für Kellerräume oder Dachböden.

Brandschutz im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist bei Bränden der erste Flucht- und Rettungsweg. Es gibt keine allgemeingültigen Gesetze, was in den Fluren und Treppenhäusern abgestellt werden darf und was verboten ist. Allerdings wird festgelegt, dass das Treppenhaus nicht zugestellt werden darf und dass abgestellte Gegenstände nicht die Flucht sowie die Rettung von Menschen und Tieren behindern dürfen. Zumeist ist in der Landesbauordnung festgelegt, wie die Treppenhäuser gestaltet sein müssen.

Für den Brandschutz im Treppenhaus sind in der Regel die Vermieter verantwortlich. Es ist ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Gegenstände nicht die Flucht oder Rettung behindern. Vermieter können im Mietvertrag oder in der Hausordnung regeln, was im Treppenhaus abgestellt werden darf. Allgemeine Verbote sind jedoch häufig nicht zulässig.

Tipp: Vermieter können das Aufstellen von Schuhschränken oder das Abstellen von Kinderwagen im Treppenflur untersagen. Ist genug Platz vorhanden und stellt ein Kinderwagen kein Hindernis dar, darf der Vermieter dessen Abstellen nicht verbieten.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich: Vermieter oder Mieter?

Für Vermieter gibt es keine expliziten Brandschutzauflagen, doch muss der Vermieter für die Sicherheit im Haus sorgen. Er muss Fluchtwege sichern und Brandgefahren beseitigen. In der Hausordnung oder im Mietvertrag kann der Vermieter Regelungen zum Brandschutz und für Fluchtwege festhalten.

Vermieter müssen Stolperfallen und Brandgefahren in Treppenhäusern beseitigen und auch auf befestigte Treppengeländer sowie eine funktionierende Beleuchtung achten. Mieter müssen die Fluchtwege im Brandfall finden und nutzen können.

Vermieter sind auch für den Brandschutz in Wohnung und Kellerräumen verantwortlich. Sie müssen dafür sorgen, dass Rauchmelder in Wohnungen installiert und Feuerlöscher in Heizungsräumen angebracht werden. Für den Einbau von Gasmeldern besteht keine Pflicht, doch können Vermieter auch damit zu mehr Sicherheit beitragen.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, für Brandschutz zu sorgen, kann er im Brandfall zur Verantwortung gezogen werden. Er muss dann Schadenersatz leisten.

Weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.mietrecht.com/brandschutz/

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