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Beim Lauschangriff werden die Hersteller wohl kaum mitspielen – Alarmanlagen sollen schützen, nicht spionieren.

Beim Lauschangriff werden die Hersteller wohl kaum mitspielen - Alarmanlagen sollen schützen, nicht spionieren.Beim Lauschangriff werden die Hersteller wohl kaum mitspielen – Alarmanlagen sollen schützen, nicht spionieren. Derzeit sorgt eine Schlagzeile unter Herstellern und Händlern von Alarmanlagen für Furore. Dabei soll es künftig möglich sein, über die Smart-Home-Anlagen die Bewohner auszuspionieren und abzuhören.

Dass dies durch die Beschaffenheit der Technik durchaus machbar ist, ist klar. Aber fast alle Hersteller sträuben sich dagegen, denn dies würde bedeuten, dass jeder, der ein solches System kauft, gleichzeitig auch davon ausgehen muss, dass er irgendwann abgehört wird. Doch ganz so drastisch ist es nicht, denn selbstverständlich ist ein Abhören nur dann erlaubt und möglich, wenn es dazu einen richterlichen Beschluss gibt. Doch erfahren Sie hier die ganze Geschichte und warum dieses Thema so hohe Wellen schlägt.

Bundesinnenministerium will Hersteller in die Pflicht nehmen

Eigentlich klingt es schon fast wie ein Zwang, denn die Hersteller von Sicherungs- und Alarmanlagen für Wohnungen sowie für Autos sollen zu der Kooperation verpflichtet werden.

Laut der Forderung des Ministeriums sollen die Hersteller Zugriffsrechte einräumen. Erklärt wurde allerdings, dass es sich nicht um eine so genannte Erweiterung der Befugnisse handle.

Es ginge dabei darum, dass unter der Voraussetzung, dass eine Abhörbefugnis von richterlicher Seite beschlossen werden kann, welche dann der Polizei die Möglichkeit gebe, bei der Ermittlung von Straftaten oder bei dem bestehenden Verdacht entsprechend zu agieren. Das setzt allerdings nach aktuellem Stand voraus, dass die Polizei jeweils Zugang zu Fahrzeugen und der Wohnung der verdächtigen Personen erhalte. Experten warnen allerdings vor dieser Hintertüre, denn in der Praxis könnte es zu Problemen kommen.

Welche Probleme gibt es mit der Abhöridee?

Rechtlich wäre eine solche Abhöraktion durchaus durchführbar. Sogar mit aktuell gültigem Recht, wäre aus juristischer Sicht kaum ein Hindernis im Weg. Allerdings gibt es eine große Hürde, denn  momentan gibt es keine Grundlage nach gültigem Recht, dass Hersteller zu einer Mitwirkung verpflichten kann.

Die Abhöraktion soll jedoch so ablaufen, dass die Herausgabe von Schlüsseln zur Pflicht werden soll. Mit diesen könnten dann die Sicherheitssysteme unbemerkt geöffnet werden.

Im Anschluss daran, könnten die integrierten Sicherungen überwunden werden. Bedenken haben die Hersteller allerdings aus einer ganz anderen, sehr verständlichen Sichtweise.

Werden solche Hintertürchen in Software oder Hardware integriert, welche zum Schutz von Personen und Wohnungen dienen, dann nutzt dies nicht nur den Behörden bei einer Ermittlung. Auch Kriminelle verschaffen sich dann gerne Zugang und dies soll ja genau durch die integrierte Technik verhindert werden. Ein solches Hintertürchen wäre also ein klares Manko und eine große Sicherheitslücke in einem System, das für Sicherheit sorgen soll. Außerdem könnten dann sogar Geheimdienste auf der ganzen Welt, einfach zugreifen.

Auch große Konzerne, welche international ihre Produkte auf den Markt bringen, werden sich wohl kaum auf diesen Wunsch des deutschen Bundesinnenministerium einlassen. Ein großer Hersteller mit einem Apfel im Logo, bürgt für seine Produkte und würde sicherlich solche Hintertüren nicht einbauen. Dies ist bereits pure Gewissheit, denn der Konzern erteilte bereits seine Absage dazu. So tut dies der Konzern bereits auch schon, seitdem Anfragen der US-Behörden vorgetragen wurden.

Weiteres Problem: Automatische Benachrichtigungen an den Besitzer

Bei Fahrzeugen und bei Wohnungs-Sicherheitssystemen können die Besitzer einen Dienst nutzen, der ihnen bei einem detektierten Einbruch, oder einer Erschütterung eine Mitteilung auf das Handy sendet. Es wäre also durchaus möglich, dass selbst mit einem integrierten Hintertürchen die Besitzer dennoch informiert werden.

Dann wüsste der vermeintliche Straftäter ohnehin, dass er in einer Abhöraktion steckt. Grundsätzlich dürfen Personen in Deutschland nur mit richterlichem Beschluss von dazu berechtigten Behörden über einen festgelegten Zeitraum abgehört werden. Über die geplanten Ideen des Bundesinnenministeriums wird noch beraten, und dies hat mit Sicherheit eine große Diskussion zur Folge.

Saison der Einbrecher voll am laufen!

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