Bei der Haussicherung gibt es einiges zu beachten! Die folgende Situation ist für jeden ein riesiger Schreck: Während der eigene und wohlverdiente Urlaub genossen wird, übernimmt die Überwachungsanlage zu Hause die wichtige Funktion, das Hab und Gut vor dreisten Einbrechern oder Dieben zu schützen. Im Fall eines Einbruches schlägt sie Alarm. Das ist genau so gewünscht und genau so haben es sich auch Bewohner aus Königswinter-Hartenberg gedacht. Während sie ihren Urlaub verbrachten, schlug die Alarmanlage jedoch an. Der große Schrecken kam jedoch noch härter, denn nun sollen die Bewohner den Einsatz der herbeigeeilten Polizei übernehmen.
Bereits dreimal waren die Betroffenen Opfer von Einbrechern geworden und jedes Mal wurden die Täter nicht gefasst. Daher entschied man sich zu einer Sicherheitsmaßnahme und installierte ein Alarmsystem. Dieses ist so aufgebaut, dass beim Betreten des Grundstückes eine Stimme des Systems den Eindringling verwarnt und darauf hinweist, das Gelände zu verlassen. Geschieht dies nicht, so ertönt ein Alarm- und Leuchtsignal. Genau dies geschah, als die Familie gerade im Urlaub war. Die Nachbarn alarmierten unverzüglich die Polizei. Was sicherlich jeder getan hätte. Die Polizisten stellten vor Ort jedoch keinen Einbruch oder Einbruchsversuch fest.
Aus diesem Grunde stellte die Polizei den Bewohnern nun eine Einsatzrechnung. Doch wie kann dies sein? Das Problem wollte auch die betroffene Familie nicht einfach so hinnehmen und erhob Einspruch gegen die Rechnung. Bei einer anschließenden Verhandlung jedoch wurde die Klage abgewiesen. Der Grund hierfür war, dass die Familie den Einbruch, beziehungsweise den versuchten Einbruch nicht nachweisen konnte. Wäre dies möglich gewesen, hätte keine Rechnung erlassen werden können. Bei solchen Notrufen, prüft die Polizei direkt vor Ort, ob Einbruchsspuren an Fenstern, Türen oder dem Gebäude an sich sichtbar sind. Kann dies nicht festgestellt werden, so muss der Betreiber der Anlage für den Einsatz haften und diesen bezahlen. Die Familie wollte eigentlich nur ihr Hab und Gut schützen, während sie abwesend sind. Die Rechnung für den Einsatz in Höhe von 110 Euro mussten sie nun leider bezahlen. Doch was wäre die Alternative?
Die abschreckende Alarmanlage hat den Sinn, dass Einbrecher oder Eindringlinge abgeschreckt werden. Daher ist es schwer, diese dann auf frischer Tat zu ertappen. Auf der anderen Seite bietet dies auch ein gewisses Maß an Sicherheit. Vor allem, wenn die Bewohner zu Hause sind. Eine Überwachungsanlage, die an ein Videoaufzeichnungssystem gekoppelt ist, kann in solchen Fällen sehr hilfreich sein. Weiterhin kann bei Abwesenheit auch ein intelligentes Alarmsystem eingerichtet werden, das in der Lage ist, per Internet die Bilder der Überwachungsanlage zu senden. Der Alarm könnte so auch bei einem Fehlalarm, bei dem kein Einbruch festzustellen ist, aus der Entfernung abgestellt und der Notruf verhindert werden.
Videoaufzeichnungssysteme können die Bilder auch speichern. Diese sind vor Gericht nur bedingt als Beweismittel zugelassen. Könnten aber bei der Polizei ein wichtiges Mittel darstellen, um nachzuweisen, dass es sich um einen Einbruchsversuch gehandelt hat, und der oder die Einbrecher es mit der Angst bekamen, als der Alarm ausgelöst wurde. Generell kann jedoch jeder sein Haus schützen und das auf hochwertige Weise.
Die Familie hat sich übrigens nun dazu entschieden, den Nachbarn Bescheid zu geben, dass diese im Falle eines Alarmes die Polizei nicht mehr rufen sollten, außer sie selber könnten tatsächlich einen Einbruchsversuch feststellen und bezeugen. Vielleicht wäre im vorliegenden Fall eine Videoüberwachung als Sicherheit gegen künftige Einbruchsversuche eine kompetente Unterstützung. Weitere Informationen zu Sicherheitssystemen finden Interessierte auch unter www.ms-sicherheitssysteme.de.