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Fehlalarme

FehlalarmeAlarmanlageneinbau – hier sollte der Fachmann ran

Fehlalarm kann richtig teuer werden

Fehlalarme – Dass Alarmanlagen möglichst frühzeitig ein sich anbahnendes Schadensereignis erkennen und melden, gehört zu den wesentlichsten Qualitätskriterien bei allen Markenherstellern und selbstverständlich auch bei unseren Sicherheitssystemen, wie der Apollo 11. Was aber passiert, wenn Sie ohne vorhandenen Grund anschlagen und in der Notrufzentrale oder bei Feuerwehr und Polizei einen Fehlalarm auslösen? Nochmals hinterfragt wird bei einer automatischen Alarmierung aus verständlichen Zeitgründen übrigens nicht, Fahrzeuge und Personal mit Geräten rücken unmittelbar an den Ereignisort aus und somit werden ab der ersten Sekunde Kosten verursacht, die später in Rechnung gestellt werden. Sie sind von der Höhe in jedem Bundesland unterschiedlich, bewegen sich aber in jedem Fall im dreistelligen Eurobereich, manchmal sogar darüber.

Auch die teuerste Alarmanlage sollte ein Techniker installieren

Um es vorwegzunehmen: Es gibt Ausnahmefälle, bei denen die Kosten für Fehlarmierungen von der Allgemeinheit getragen werden, zum Beispiel, wenn jemand aus bestem Wissen heraus einen Notdienst angerufen hat und sich hinterher herausstellt, dass doch keine Gefahrensituation vorgelegen hat. Im Fall einer automatischen Alarmanlage darf diese Kulanz allerdings nicht erwartet werden. Die Gesetzgebung weist ganz klar darauf hin, dass ein Fehl- bzw. „Falschalarm“, wie er im Beamtendeutsch heißt, generell kostenpflichtig ist. Das LKA Düsseldorf empfiehlt den Wohnungs- und Hauseigentümern im „Handelsblatt“ am 4. Januar 2014 sogar, dass sie geprüfte und zertifizierte Sicherungstechnik durch geschulte Einrichter einbauen lassen sollen. Damit ist zumindest eine wesentliche Ursache für Fehlalarme nahezu ausgeschlossen. Die konkreten, organisatorischen Regelungen für technisch begründete Fehlalarme sind in der DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) definiert, was zivilrechtlich in solchen Fällen auf sie zukommen kann, regelt das Strafgesetzbuch § 145. So verlangt die Polizei in Nordrhein-Westfalen pro Falscheinsatz 110,- EUR, in Hessen sind es sogar 200,- EUR, die in Rechnung gestellt werden.

Abgesehen davon folgen in der Regel auch noch finanzielle Forderungen der beteiligten Sicherheitsdienste und der Feuerwehr, die das Konto insgesamt erheblich belasten können, wenn auch noch die entsprechende Technik zum vermeintlichen Einsatzort anrücken musste. Werden Fehlalarme mehrfach ausgelöst, ergibt sich oft noch ein weiterer und sehr unangenehmer Nebeneffekt: Sie könnten zur Gewohnheit und damit weniger ernst genommen werden, wenn zum Beispiel, wie in einer Großstadt durchaus üblich, mehrere Alarmmeldungen von verschiedenen Standorten gleichzeitig eingehen.

Schwenteit Sicherheitssysteme bieten maximale Sicherheit

Wenn auch klar sein dürfte, dass selbst die zuverlässigste und teuerste Alarmtechnik niemals zu 100 Prozent sicher sein kann, die Apollo 11 Alarmanlagen kommen diesem Wert während ihres praktischen Einsatzes sehr nahe. Durch die überaus kompakte Bauweise unserer Geräte, die bis auf die Funk- und Dual-Hermetic-Sensoren ohne störanfälliges Zubehör auskommen, werden technisch mögliche Fehlerquellen herstellerseitig so gut wie ausgeschlossen. Falschalarme sind folglich nur dadurch erklärbar, dass entweder eine nicht fachgerechte Installation erfolgt ist oder dass es zu Unachtsamkeiten im laufenden Betriebsmodus der Apollo 11 Alarmanlage gekommen ist. Beides lässt sich grundsätzlich vermeiden, denn als autorisierter Fachbetrieb übernehmen wir nicht nur die komplette erste kostenlose Inbetriebnahme, sondern unterweisen die neuen Besitzer auch in die genaue Bedienung der Sicherheitssysteme für ihr Haus. Das hilft Fehlalarme zu verhindern, schon Ihre Nerven und erspart somit unnötige Geldausgaben.

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