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Darf ein Hund den Einbrecher beißen?

Darf ein Hund den Einbrecher beißen? In Deutschland muss ein Hund grundsätzlich so gehalten werden, dass er andere nicht verletzen kann. Das gilt auch für Menschen, die das Grundstück unbefugt betreten. Beißt der Hund auf dem eigenen Grundstück einen Einbrecher, kann unter Umständen dem Eindringling Schmerzensgeld zugesprochen werden. Außerdem muss sich der Hundehalter einer Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes (Wesenstest) unterziehen. In ganz extremen Fällen kann sich der Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Kommt solch ein Fall vor Gericht, dann spielen viele Faktoren eine Rolle. Es wird zum Beispiel die Fragen gestellt, wie ausreichend war die Sicherung des Hundes oder hätte auch ein Kind ohne Probleme auf das Grundstück gelangen können.

Was muss ein Hundehalter beachten?

Wer also einen Hund hält, der muss dafür Sorge tragen, dass ein ausreichend hoher Zaun vorhanden ist und dass alle Tore verschlossen sind. Des Weiteren muss an jedem Tor ein Warnschild befestigt sein. Die Schilder sollen dabei auf den freilaufenden Hund hinweisen und das Betreten des Grundstückes verbieten oder es nur auf eigene Gefahr zu gestatten. Selbst wenn der Hundehalter all diese Punkte beachtet, muss das vom Gericht nicht als ausreichende Sicherung angesehen werden.

In vielen Fällen wird einem erwachsenen Hundehalter eine Teilschuld gegeben. Es ist aber nicht ratsam, ein Schild zu montieren, auf dem vor dem bissigen Hund gewarnt wird, da man dann als Hundehalter bereits zugibt, dass vom eigenen Hund ein gewisses Risiko ausgeht. Bei einem Schaden wird das Gericht immer viele Faktoren berücksichtigen, bevor ein Urteil gefällt wird.

Allgemein kann in Deutschland gesagt werden, dass hier die Gefährdungshaftung greift. Dies bedeutet, dass der Hundehalter grundsätzlich erst einmal für alle Schäden , die sein Hund verursacht, auch verantwortlich ist und dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Schon allein das Halten eines Hundes stellt nach dem deutschen Recht eine potentielle Gefahr da, denn ein Hund ist in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert, sondern immer unberechenbar.

Ein Wachhund muss nicht beißen

Wer an einen Wachhund denkt, der hat immer das Bild eines zähnefletschenden Hundes vor Augen. Dies muss aber nicht immer so sein. Möchte man seinem Hund begreiflich machen, dass er die Familienmitglieder im Notfall schützen soll, ist es nicht notwendig ihm den Befehl ‚Beiß‘ beizubringen. Hat man einem erst mal das Beißen antrainiert, dann kann man dies wieder schwer abtrainieren. Besser ist es also, dem Hund beizubringen, dass er warnt. Viele Angreifer und Einbrecher haben schon Respekt vor einem bellenden Hund und lassen oft von der eigentlichen Tat ab.

Einige Rassen haben die Verteidigung in den Genen

Jede Hunderasse hat seine eigenen Merkmale. So gibt es natürlich Hunde, die von ihren rassebedingten Eigenschaften sehr gut als Wachhunde geeignet sind. Deutscher Schäferhund, Dobermann und Rottweiler gehören zu den Rassen, die einen besonderen Beschützerinstinkt haben. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Hunde auch immer gleich beißen, das muss dem Hund erst antrainiert werden, denn kein Hund kommt böse auf die Welt. So können auch kleine Hunde zu Beißern abgerichtet werden, denen man dies auf den ersten Blick nicht zutrauen würde. Möchte man also einen Haus- und Wachhund gleichzeitig haben, dann sollte man einiges beachten

  • Von Anfang an eine gute Grundausbildung
  • Feste Bindung zwischen Hund und Halter
  • Notfallübungen mit dem Hund
  • Vertrauen in den Hund

Gegen Einbrecher wehren!

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