Stand: November 2026. Fördermöglichkeiten ändern sich häufig und sind teils nur begrenzt verfügbar. Prüfen Sie die Bedingungen deshalb immer vor dem Auftrag bei der KfW, Ihrer Bank oder Ihrer Stadt.
Der frühere KfW-Zuschuss ist nicht mehr verfügbar
Jahrelang gab es für Einbruchschutz einen Investitionszuschuss der KfW (Programm 455-E). Nach unserem Kenntnisstand werden darüber keine neuen Zuschüsse mehr vergeben; die KfW erwähnt das Programm nur noch bei der Anrechnung bestehender Zusagen. Aussagen in älteren Beiträgen wie „Es gibt keine Fördermittel mehr“ oder zu Fördertöpfen der Jahre 2016 und 2017 sind überholt.
KfW-Förderkredit 159: Altersgerecht Umbauen
Aktuell bietet die KfW im Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159) einen zinsgünstigen Kredit an. Nach Angaben der KfW (Meldung vom 20.10.2026) gilt:
- Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter. Mieter können nur Maßnahmen an ihrer eigenen Mietwohnung beantragen.
- Förderfähig sind unter anderem die Nachrüstung von Türen und Fenstern, Alarmanlagen und weitere Sicherheitstechnik.
- Die Arbeiten muss ein Fachunternehmen ausführen, Eigenleistungen werden nicht gefördert. Die Technik muss die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen (zum Beispiel Normen für einbruchhemmende Türen, Nachrüstprodukte und Alarmanlagen).
- Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank, bevor Sie das Fachunternehmen beauftragen.
So läuft es nach Angaben der KfW ab: Vorhaben mit einer polizeilichen Beratungsstelle planen, Termin bei einer Bank Ihrer Wahl vereinbaren, nach der Zusage das Fachunternehmen beauftragen und nach Abschluss die fachgerechte Installation gegenüber der Bank nachweisen. Zinssatz und Laufzeit hängen von der Bank und der aktuellen KfW-Konditionenlage ab.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Unabhängig von der KfW können Sie Handwerkerleistungen in Ihrer selbst genutzten Wohnung steuerlich geltend machen (§ 35a EStG):
- 20 Prozent der Arbeitskosten werden von der Steuerschuld abgezogen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr.
- Berücksichtigt werden nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Die Rechnung muss den Arbeitsanteil getrennt ausweisen.
- Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden, Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus nicht mit einer anderen Förderung wie dem KfW-Programm kombinierbar. Andere, getrennte Maßnahmen bleiben absetzbar.
Programme von Ländern und Kommunen
Einige Bundesländer, Städte und Gemeinden haben eigene Zuschuss- oder Kreditprogramme für Einbruchschutz. Ob und in welcher Höhe es sie gibt, ändert sich häufig und die Mittel sind oft schnell vergeben. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde und bei der Förderbank Ihres Bundeslandes nach.
Beratung vor der Anschaffung
Für Förderungen gilt fast immer: Erst beantragen, dann beauftragen. Wir beraten Sie gerne zu Alarmanlagen und Nachrüstung und erstellen ein Angebot, das Sie Ihrer Bank oder dem Finanzamt vorlegen können. Sie erreichen uns unter 02591 – 96 86 382.
Quellen: KfW (Pressemitteilung vom 20.10.2026 und Merkblatt 455-B, Stand 04/2026), Einkommensteuergesetz § 35a.