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Einbrecher auf sozialen Netzwerken einladen

Einbrecher auf sozialen Netzwerken einladen – Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. gehören mit zu den am meisten frequentierten Seiten. Dies gilt sowohl für die Nutzer dieser Seiten selbst als auch für potentielle Einbrecher. Es gibt heute wohl kaum noch einen Einbrecher, der sich stunden- oder tagelang vor einem Haus auf die Lauer legt. Das ganze geht doch viel bequemer, dank der sozialen Netzwerke.

User posten ihr komplettes Leben

Nicht nur, dass die User in den sozialen Netzwerken ihren vollständigen Namen und oftmals auch die komplette Anschrift nennen, posten sie auch jeden Schritt, den sie am Tag unternehmen. Immer öfter liest man solche Sätze wie ‚Ich geh mal schnell shoppen oder mit dem Hund raus‘. Dann gibt es natürlich auch die Nutzer, die auf Facebook und Co. freudig mitteilen, dass sie jetzt für 3 Wochen in Urlaub fahren. Vorher werden dann noch Fotos von der kompletten Wohnung online gestellt, weil man seinen Freunden ja zeigen möchte, dass man sich gerade einen tollen neuen Fernseher oder dergleichen gekauft hat.

Bequem vom Sofa den Diebeszug planen

All diese Informationen, die User so gedankenlos posten nutzt der Einbrecher 2.0 für seinen Diebeszug. Dank der sozialen Netzwerke müssen Diebe heute nicht mal mehr das Haus verlassen, um sich die Umgebung genauer anzuschauen. Im Rahmen einer Studie des US-amerikanischen Online Unternehmens ‚Credit Sesame‘ kam ans Tageslicht, dass rund 80 % der Einbrecher die Netzwerke Facebook, Twitter und dergleichen nutzen. Und um es sich als Einbrecher ganz bequem zu machen, nutzt man gleich noch Google Streetview, denn hier bekommt man wichtige Informationen zur Nachbarschaft und der Umgebung.

Versicherungen reagieren

Auf diese Entwicklungen reagieren natürlich die Versicherungsgesellschaften, die eine Hausratversicherung in ihrem Portfolio haben. Immer mehr Gesellschaften erwägen die Versicherungsbeiträge von Versicherungsnehmern, die soziale Netzwerke nutzen, um bis zu 10 % anzuheben. Eine andere Überlegung geht dahin, dass die Gesellschaft bei einem gemeldeten Schaden durch einen Einbruch überprüft, ob der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat und seine Abwesenheit im Internet bekannt gemacht hat. Ist dies der Fall, dann wird der Schaden nicht beglichen. Auch wenn das auf den ersten Blick unfair klingt und man die Versicherungsnehmer in verschiedene Klassen aufteilt, ist diese Handhabe mehr als gerecht. Versicherungen sind durch das hohe Schadensaufkommen gezwungen, die Beiträge jährlich anzupassen. Schließlich weiß jeder, dass Schäden mit den Beiträgen von allen Versicherungsnehmern gedeckt werden und warum soll jemand für die Leichtsinnigkeit von anderen mit seinen Beiträgen zahlen.

Tipps für den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken

Sicherlich spricht nichts dagegen, wenn man soziale Netzwerke nutzt. Die User sollten sich nur überlegen, was sie alles posten. Sie würden einem fremden Menschen auf der Straße ja auch nicht erzählen, dass Sie in den Urlaub fahren und sich in der Wohnung teueres Equipment befindet. Zum Thema Datenschutz fällt auf, dass sich immer mehr Menschen darüber aufregen, wenn durch Umfragen etwas über sie bekannt wird. In den sozialen Netzwerken legen sie, ohne sich Gedanken zu machen, ihr ganzes Leben dar und finden das vollkommen normal. Die Tipps nochmals kurz zusammengefasst:

  • Möglichst keinen vollständigen Namen nennen
  • Keine komplette Anschrift bekannt geben
  • Keine Fotos von der Wohnung und der Einrichtung ins Netz stellen
  • Nicht jede Abwesenheit, insbesondere Urlaub, posten
  • Urlaubsgrüße nicht über soziale Netzwerke versenden

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